Gleisarbeiten der HGK
Linie 16: Es kann laut werden bei Gleisarbeiten

Die HGK führt Gleisarbeiten durch. Es kann lauter werden | Foto: Montserrat Manke
  • Die HGK führt Gleisarbeiten durch. Es kann lauter werden
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Wesseling/ Bornheim - Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) führt vom 26. Juni bis
zum 14. Juli nächtliche Schienenschleifarbeiten an ihren Bahnstrecken
im Stadtgebiet von Wesseling und Bornheim durch. Der Grund ist eine
erforderliche Instandhaltung der Gleisanlagen.

Hierfür wird eine Schienenschleifmaschine eingesetzt. Betroffen ist
die Strecke der Stadtbahnlinie 16 (Rheinuferbahn) vom Haltepunkt
Michaelshoven in Köln-Rodenkirchen bis nach Bornheim-Hersel.

Die Arbeiten dienen zur Beseitigung von Riffelbildung auf der
Fahrfläche von Schienen von Weichen und finden zu folgenden Zeiten
statt.

In Köln vom Haltepunkt Michaelshoven bis zur Stadtgrenze
Köln/Wesseling: Ab Montag, 26. Juni, 22 Uhr, bis Mittwoch, 5. Juli, 6
Uhr, werden in sechs Nächten jeweils zwischen 22 und 6 Uhr
Schienenschleifarbeiten durchgeführt. In den Nächten von Freitag auf
Samstag, Samstag auf Sonntag und Sonntag auf Montag wird nicht
gearbeitet.

In Wesseling zwischen den Stadtgrenzen zu Köln und Bornheim: Ab
Donnerstag, 6. Juli, 22 Uhr, bis Freitag, 14. Juli, 6 Uhr, werden in
fünf Nächten jeweils zwischen 22 Uhr und 6 Uhr
Schienenschleifarbeiten urchgeführt. In den Nächten von Freitag auf
Samstag, Samstag auf Sonntag und Sonntag auf Montag wird nicht
gearbeitet.

In Bornheim von der Stadtgrenze zu Wesseling bis über den Haltepunkt
Hersel hinaus: Ab Montag, 3. Juli, 22 Uhr, bis Dienstag, 11. Juli, 6
Uhr, werden in fünf Nächten jeweils zwischen 22 und 6 Uhr
Schienenschleifarbeiten durchgeführt. In den Nächten von Freitag auf
Samstag, Samstag auf Sonntag und Sonntag auf Montag wird nicht
gearbeitet.

Für nicht zu vermeidende Lärmbelästigungen bittet die HGK um
Verständnis. Die Bearbeitung der Schienen dient der
Verkehrssicherheit und der Lärmreduzierung auf der Strecke.

Die Arbeiten können aus betrieblichen Gründen nur nachts
durchgeführt werden. Es handelt sich um eine wandernde Baustelle,
gearbeitet wird jeweils nur in kleinen Teilabschnitten.

Die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen der Stadt Köln, des
Rhein-Erft-Kreises und des Rhein-Sieg-Kreises liegen vor. Die Anwohner
werden informiert.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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