Bei über 50 Gästen
Private Feiern bei der Stadt Wesseling anmelden
Wesseling - (red) Die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, die seit
dem 1. Oktober gilt, gibt vor, dass private Feiern aus herausragendem
Anlass (wie zum Beispiel eine Hochzeit), die außerhalb der eigenen
Wohnung und mit 50 oder mehr Personen stattfinden, drei Werktage zuvor
beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden müssen.
Die Anmeldung umfasst die Nennung einer für die Feier
verantwortlichen Person und die so präzise wie möglich ermittelte
voraussichtliche Zahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Das Ordnungsamt der Stadt Wesseling hat für die Anmeldungen eine
E-Mail-Adresse (veranstaltungsanmeldung@wesseling.de) und eine Hotline
(02236 701-533) eingerichtet. Das Anmeldeformular gibt es zum Download
auf der Corona-Sonderseite der Stadt Wesseling (Banner auf der
Startseite von www.wesseling.de) unter „Privatveranstaltungen“.
Für die Veranstaltung muss eine Gästeliste geführt und während der
Veranstaltung aktualisiert werden. Wichtig: Es handelt sich nicht um
ein Genehmigungsverfahren, sondern um eine Anmeldung, die es dem
Ordnungsamt ermöglicht, die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung
gegebenenfalls zu kontrollieren.
Die Höchstzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern an einer solchen
privaten Festivität liegt aktuell bei 150. Dies gilt nur, solange die
7-Tages-Inzidenz die Marke 35 nicht überschreitet. Dann sinkt die
zugelassene Personenzahl auf 50 und bei einer 7-Tages-Inzidenz von 50
auf 25 Personen.
Generell ruft das Land NRW die Bürgerinnen und Bürger auf, genau und
kritisch abzuwägen, ob und in welchem Umfang private Feierlichkeiten
wirklich notwendig sind.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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