Nicht alles ist erlaubt
So darf der Mieter in der Vorweihnacht schmücken

Weihnachtsdekoration gehört für viele Menschen einfach zum Fest dazu - aber was darf man als Mieter und was nicht? Der Wesselinger Verein der Haus- und Grundbesitzer klärt auf. | Foto: Montserrat Manke
  • Weihnachtsdekoration gehört für viele Menschen einfach zum Fest dazu - aber was darf man als Mieter und was nicht? Der Wesselinger Verein der Haus- und Grundbesitzer klärt auf.
  • Foto: Montserrat Manke

Wesseling. Ja, auch das gibt es: Rechtliche Bestimmungen, wie man im Advent dekorieren darf. Darauf macht der Haus- und Grundbesitzerverein Wesseling aufmerksam und gibt Tipps, auf was zu achten ist.

Vornweg: Natürlich dürfen wir in unseren eigenen vier Wänden, auf dem Balkon, im Garten oder der Terrasse schmücken wie wir möchten, aber im Hausflur sieht das schon etwas anders aus, wie der stellvertretende Vorsitzende des Vereins, Pascal Block, aufklärt. So gilt einem Urteil des Bundesgerichtshofs (10.11.2006, Az.: V ZR 46/06) zufolge, dass Mieter Gemeinschaftsflächen im Haus - wie etwa das Treppenhaus – mitgestalten dürfen. Dabei sind allerdings Fluchtwege frei zu halten und Behinderungen oder Belästigungen von Nachbarn zu unterlassen.

„Wer Duftkerzen im Treppenhaus aufstellt oder mit Zimtspray den Hausflur einnebelt, der nutzt das Gemeinschaftseigentum bestimmungswidrig“, zitiert Block ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (16.05.2003, Az.: 3 Wx 98/03). „Nachbarn sollten also bei der Deko aufeinander Rücksicht nehmen. Ein Adventskranz an der Wohnungstür ist aber kein Problem“.

Wer als Mieter im Außenbereich dekorieren will, darf dabei die Fassade nicht beschädigen, muss aber gleichzeitig darauf achten, dass die Deko sicher befestigt ist. Will man beispielsweise einen riesigen Weihnachtsmann die Wand hochklettern lassen, und dafür in die Fassade bohren, stellt das eine bauliche Veränderung dar und bedarf der Zustimmung des Vermieters. Ist die Figur nicht ausreichend gesichert und fällt auf die Straße, haftet der Vermieter für die Schäden.

Wegen der Strompreise rät Block dazu, auf stromsparende LED-Technik beim Lichterschmuck zu setzen und diesen mit einer Zeitschaltuhr zu versehen, damit die Lichterketten nicht zum Dauerbrenner werden. Ersatzweise auf Kerzen oder Teelichter in den Hausfluren und an den Fenstern zuzugreifen, sei nicht gut, diese würden eine erhebliche Brandgefahr darstellen, da sie nicht dauernd unter Beaufsichtigung stehen würden.

Redakteur/in:

Montserrat Manke

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