Ab 1. Juli in Wesseling-Urfeld
Sporthalle wird zur Flüchtlingsunterkunft

Die Mehrzweckhalle an der Rheinschule in Urfeld wird ab 1. Juli teilweise zur Unterbringung von geflüchteten Menschen umgenutzt - diese kommen in den ersten Stock, dort ist die Sporthalle, sanitäre Anlagen, Umkleiden, eine Küche sowie ein Speiseraum. In der Pressemitteilung der Stadt heißt es, dass die zu erwartenden Zuweisungen von Geflüchteten für  Juni nur noch mit temporären Behelfsmaßnahmen, wie zum Beispiel Überbelegungen bestehender Einrichtungen, untergebracht werden könnten. Daher sei die Einrichtung einer zusätzlichen Notunterkunft ab Juli unvermeidbar. | Foto: Montserrat Manke
  • Die Mehrzweckhalle an der Rheinschule in Urfeld wird ab 1. Juli teilweise zur Unterbringung von geflüchteten Menschen umgenutzt - diese kommen in den ersten Stock, dort ist die Sporthalle, sanitäre Anlagen, Umkleiden, eine Küche sowie ein Speiseraum. In der Pressemitteilung der Stadt heißt es, dass die zu erwartenden Zuweisungen von Geflüchteten für Juni nur noch mit temporären Behelfsmaßnahmen, wie zum Beispiel Überbelegungen bestehender Einrichtungen, untergebracht werden könnten. Daher sei die Einrichtung einer zusätzlichen Notunterkunft ab Juli unvermeidbar.
  • Foto: Montserrat Manke

Wesseling. Wie die Stadtverwaltung am Freitag mitteilte, wird die obere Etage der Sporthalle im Wesselinger Stadtteil Urfeld ab 1. Juli temporär für die Unterbringung von geflüchteten Menschen genutzt werden und steht dann für den Schulsport sowie den dort Trainierenden nicht mehr zur Verfügung. Das Erdgeschoss der Halle mit innenliegendem Vereinsheim ist davon nicht betroffen.

Die Umnutzung der Halle hatte sich spätestens seit dem Widerspruch des Rates zur Schließung des Schulschwimmbades abgezeichnet, denn schon im Vorfeld der Sitzung hatte Stadtpressesprecherin Andrea Kanonenberg gegenüber dieser Redaktion erklärt, dass man im Falle der Nichtnutzung des Schulschwimmbades für Geflüchtete (wir berichteten) auf die Urfelder Halle ausweichen müsse.

Kein Ratsbeschluss notwendig

Einen Ratsbeschluss braucht es dafür übrigens nicht, da es sich um ein so genanntes „laufendes Geschäft der Verwaltung“ handelt. Dem Kommunalrecht nach ist das die Bezeichnung für eine Routineangelegenheit, die für die betreffende Selbstverwaltungskörperschaft sachlich, politisch und insbesondere finanziell nicht von grundsätzlicher Bedeutung ist und die daher im Regelfall von der Verwaltung nach feststehenden Regeln erledigt werden kann, ohne dass sich ein Kollegialorgan gesondert damit befassen muss.

Manzke: „Nutzung ist unumgänglich“

„Die Teilschließung der Halle Urfeld ist für unsere Vereine natürlich mit Einschränkungen verbunden. Doch solange wir nicht genügend langfristige Unterkünfte für geflüchtete Menschen in Wesseling haben, müssen Notunterkünfte wie Sporthallen eingerichtet werden. Bis zur Fertigstellung der mobilen Wohneinheiten im Gewerbepark Urfeld, voraussichtlich zum Jahreswechsel, ist die teilweise Nutzung der Halle Urfeld zur Geflüchtetenunterbringung unumgänglich. Lassen Sie uns den Menschen, die zu uns kommen, weil sie in ihrer Heimat um ihr Leben fürchten müssen, weiterhin so tatkräftig zur Seite stehen wie bisher“, so Bürgermeister Ralph Manzke in der Presseerklärung.

Wer ist betroffen?

Von der Schließung des oberen Teils sind neben der Rheinschule das Tanzcorps der Prinzengarde Urfeld sowie Sportgruppen des TuS, der Fußballverein Blau Weiß Urfeld und eine Sportgruppe der Volkshochschule betroffen, heißt es auf Nachfrage aus dem Presseamt der Stadt Wesseling.

Wie Astrid Rave, Vorsitzende des Urfelder Tanzcorps, sagte, werde man mit der Kindergruppe ins Foyer der Rheinschule trainieren können, die Jugend- sowie die große Garde wird vielleicht in die Sporthalle der Ursulinenschule in Hersel ausweichen können.

Der Männergesangsverein sowie die Musikfreunde Urfeld hingegen können erst mal weiter im Vereinsheim im Erdgeschoss proben.

Das weitere Vorgehen und die damit verbundenen Einschränkungen werden den betroffenen Vereinen und Institutionen im Rahmen einer Veranstaltung am 6. Juni mitgeteilt werden.

Redakteur/in:

Montserrat Manke

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