Taschendiebe in Brühl und Wesseling
Taschendiebe bleiben nicht auf Abstand
Wesseling/Brühl - (red) Innerhalb rund eines Tages haben Geschädigte der Polizei
Rhein-Erft am Donnerstag (24. Juni) drei Taschendiebstähle gemeldet.
In Brühl meldete ein 76-Jähriger den Diebstahl seiner Geldbörse. Er
habe am Mittwochnachmittag gegen 16 Uhr an der Uhlstraße im Stadtteil
Heide eingekauft und dabei das Fehlen seiner Geldbörse bemerkt.
Einer 78-Jährigen aus Wesseling stahl ein Unbekannter ebenfalls das
Portemonnaie. Gegen 11.30 Uhr kaufte Sie in einem Discounter an der
Flach-Fengler-Straße ein, als sie ein Mann ansprach. An der Kasse
bemerkte sie den Diebstahl ihrer Geldbörse. Der mutmaßliche Täter
sei zwischen 30 bis 40 Jahren alt, von normaler Statur und rund 175
Zentimeter groß.
Gegen 12.30 Uhr stahl ein Unbekannter die Geldbörse einer
82-Jährigen an der Straße ‚Westring‘ in Wesseling. Auch bei
diesem Fall war die Geschädigte zum Tatzeitpunkt einkaufen.
Taschendiebe lassen sich von den Abstandsregeln aufgrund der
Corona-Pandemie nicht abschrecken. Unbeaufsichtigte Taschen oder
Rucksäcke sind für die Langfinger oftmals leichte Beute. Achten Sie
daher bitte im öffentlichen Raum, wie beispielsweise auf
Wochenmärkten, in Geschäften oder an Bahnhöfen stets auf Ihre
persönlichen Gegenstände.
Die Polizei Rhein-Erft rät
- Tragen Sie Wertsachen dicht am Körper und verstauen sie diese in
verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung.
- Fordern Sie Abstand ein, wenn Ihnen Fremde beispielsweise an Kassen
oder Geldautomaten, an Haltestellen oder in öffentlichen
Verkehrsmitteln zu nah kommen.
- Werfen Sie regelmäßig einen Blick in Ihren Geldbeutel: Sind noch
alle Zahlungskarten da?Im Fall eines vollendeten Taschendiebstahls,
empfiehlt die Polizei Rhein-Erft zunächst eine sofortige Sperrung
aller Karten zu veranlassen. Geschädigte sollten außerdem den
Diebstahl bei der Polizei anzeigen. Polizistinnen und Polizisten
können zusätzlich die Sperrung des elektronischen
Lastschriftverfahrens per Unterschrift (SEPA-Lastschriften)
veranlassen. Prüfen Sie im Anschluss sorgfältig und regelmäßig
Ihre Kontobewegungen und reklamieren Sie unberechtigte Abbuchungen bei
Ihrer Bank oder Sparkasse.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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