Jungvögel
Tiere nicht aufheben

Eine junge Rabenkrähe. | Foto: NABU NRW/Günter Reinartz
  • Eine junge Rabenkrähe.
  • Foto: NABU NRW/Günter Reinartz
  • hochgeladen von RAG - Redaktion

Rhein-Erft-Kreis - "Bei mir im Garten ist ein junger Vogel aus dem Nest gefallen? Was
soll ich tun?“: Anrufe mit diesen und ähnlichen Fragen erhalten
Hartmut Kaftan und Gisela Wartenberg vermehrt in den vergangenen
Wochen. Besorgte Naturfreunde wollen den Tieren helfen, aber manchmal
ist weniger mehr, sagt der NABU Rhein-Erft Kreis und appelliert
deshalb an die Bevölkerung, vermeintlich hilflose Vogelkinder auf
jeden Fall in der freien Natur zu belassen. Nur ganz selten handele es
sich bei gefundenen Jungvögeln am Boden um verlassene, verletzte oder
geschwächte Tiere, die Hilfe benötigen Einige Vogelarten –
beispielsweise Amseln oder Kohlmeisen – verließen die drangvolle
Enge des Nestes bereits, bevor sie fliegen könnten. Wer etwas Geduld
aufbringe und die unbeholfenen Jungvögel beobachte, könne meist
feststellen, dass sie weiterhin von ihren Eltern betreut und
gefüttert werden. Damit sie nicht verloren gingen, ließen die
Jungvögel fast unablässig so genannte ‚Standortlaute‘ hören. In
diesem Stadium fielen sie deshalb nicht selten natürlichen Feinden
zum Opfer.

Bei Gefahr durch Katzen oder an vielbefahrenen Straßen, sollte man
jedoch eingreifen, die Jungtiere wegtragen und an einem geschützten
Ort, aber nicht zu weit vom Fundort entfernt, wieder absetzen. Noch
nackte Jungvögel sollten möglichst vorsichtig ins Nest
zurückgesetzt werden. Vögel stören sich im Gegensatz zu manchen
Säugetieren nicht am menschlichen Geruch. Jungvögel werden daher
auch nach dem Umsetzen wieder von den Alttieren angenommen und
versorgt.

Doch was kann man tun, wenn ein Jungvogel tatsächlich verletzt, krank
oder verlassen ist? Der NABU empfiehlt die Aufzucht solcher
Findelkinder unbedingt Fachleuten zu überlassen. Um eine artgerechte
Aufzucht zu gewährleisten, sollten solche Jungvögel nach
Möglichkeit in eine anerkannte Auffangstation oder Vogelpflegestation
gebracht werden. Diese könnten bei den Gruppen des NABU, den
Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte,
Zoologischen Gärten oder auch bei Tierärzten oder Tierschutzvereinen
erfragt werden.

Bedenken sollte man auch: Vogelkinder, die mit nach Hause genommen
werden – sofern diese tatsächlich hilfsbedürftig sind erlaubt das
Bundesnaturschutzgesetz dies vorübergehend – haben selbst bei
fachgerechter Pflege deutlich schlechtere Überlebenschancen als in
der Natur. Die elterliche Fürsorge in der Naturaufzucht kann niemals
ersetzt werden, so dass die Handaufzucht immer nur die zweitbeste
Lösung ist. Die beste Hilfe für vermeintliche Waisenkinder im Garten
bleibt eine naturnahe Bepflanzung mit Hecken, Büschen und
Sträuchern, die Unterschlupf bieten und Grundlage für ein reiches
Nahrungsangebot sind.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

28 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.