Erste Kommune im Rhein-Erft-Kreis
Wesseling will den Wohnraum schützen
Wesseling. Wohnraum ist in der Stadt am Rhein Mangelware: Viele Menschen finden keine Wohnung mehr, und schon mal gar keine, die sie sich noch leisten können. Von 427 Kommunen in Nordrhein-Westfalen wurden vom Land 18 als solche mit einem überdurchschnittlichen angespanntem Wohnungsmarkt identifiziert - darunter Wesseling. Deshalb hat Wesseling als erste Kommune im Rhein-Erft-Kreis die Wohnraumschutzsatzung beschlossen.
Keine Zweckentfremdung des Wohnraumes
In dieser ist festgehalten, dass Wohnraum in Wesseling primär dem Wohnzweck dient, und nicht ohne Genehmigung für andere Zwecke genutzt werden darf.
Ein solcher Zweck liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Wohnraum über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten für Kurzzeitvermietungen (beispielsweise als Ferienwohnung) genutzt wird, oder aber zu mehr als 50 Prozent beruflich verwendet oder überlassen wird. Aber eine Zweckentfremdung liegt nun auch vor, wenn Wohnraum länger als sechs Monate leer steht, oder baulich derart verändert wird, dass er nicht mehr für Wohnzwecke genutzt werden kann. All das kann von der Stadt nun ordnungsrechtlich verfolgt werden, die neue Wohnraumschutzsatzung bietet die Grundlage dafür.
Manzke: „Wir müssenalle Register ziehen“
„Um dem Wohnraummangel entgegenzutreten, müssen wir alle Register ziehen“, so Bürgermeister Ralph Manzke in der Pressemitteilung: „Das große Ziel muss sein, dass Wesselingerinnen und Wesselinger in ihrer Stadt bezahlbaren Wohnraum finden. Das kann unter anderem nur dann gelingen, wenn der Wohnraum, den wir haben, auch zum Wohnen genutzt wird.“
Verstöße werden geahndet
Aber wie will die Stadt das kontrollieren? Auf Nachfrage dieser Redaktion heißt es aus dem Presseamt, dass das Amt für Soziales und Wohnen, Abteilung Soziales Wohnungswesen Verstöße gegen die Wohnraumschutzsatzung kontrollieren werde. Wenn eine ungenehmigte Zweckentfremdung vorliege, würden die Mitarbeitenden ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten und Bußgeldtatbestände ermitteln.
So stelle die Wohnraumschutzsatzung jede Zweckentfremdung unter Genehmigungsvorbehalt und dadurch seien Nutzungs- sowie Verfügungsberechtigte von Wohnraum zur Mitwirkung verpflichtet. Mögliche Verstöße gegen diese Pflichten, aber auch gegen Genehmigungen oder Versagungen, würden dann geahndet.
Zweckentfremdungen melden
Außerdem soll es in Wesseling, wie in vielen anderen Städten mit Wohnraumschutzsatzung, die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürgern geben, Hinweise auf mögliche Zweckentfremdungen dem Amt für Soziales und Wohnen, Abteilung Soziales Wohnungswesen, zu melden. Die entsprechenden Kontaktdaten für Hinweise sollen im Rahmen einer Informationskampagne im rsten Quartal 2025 noch bekannt gegeben werden.
Redakteur/in:Montserrat Manke |
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