Baustellen im Wiehler Gebiet
Arbeiten beginnen am Montag, 11. Mai
Wiehl - Eine zusätzliche Baustelle bringt in Kürze Verkehrseinschränkungen
in Bielstein mit sich: Am Montag, 11. Mai, beginnen die Arbeiten zur
Sanierung des Kanalnetzes im Bereich Dreibholz.
Bielstein
Zu diesem Zweck wird die Umgehungsstraße in Fahrtrichtung
Unterbantenberg gesperrt. Wer aus Richtung Weiershagen kommt, muss
eine Umleitung nehmen, die durch den Bielsteiner Ortskern führt und
dann wieder auf die Bielsteiner Straße mündet. Die Regelung wird
voraussichtlich drei Wochen gelten, die Sperrung dann wieder
aufgehoben - vorausgesetzt, das Wetter spielt mit.
Der im Hang unterhalb der Umgehungsstraße verlegte Kanal ist marode
und mittlerweile zu klein dimensioniert; er dient zur Entwässerung
der Ortschaften Oberbantenberg und Dreibholz. Für die weitere
Kanalsanierung sind keine Verkehrsbehinderungen zu erwarten. Die
Gesamtmaßnahme in dem Bereich soll im Juli abgeschlossen sein.
Wülfringhausen
Ebenfalls am 11. Mai beginnt das Abwasserwerk der Stadt Wiehl mit der
Sanierung des Abwasserkanals unter der Wülfringhausener Straße, der
Kreisstraße 48. Der erste Bauabschnitt liegt zwischen der Einmündung
Tannhäuserstraße und den Einmündungen
Schulstraße/Nibelungenstraße. Im Bereich zwischen Tannhäuserstraße
und der Einmündung Taubenweg reicht eine halbseitige Sperrung der
Fahrbahn aus, um die Arbeiten durchzuführen. Der Verkehr wird mittels
Ampeln geregelt.
Eine Vollsperrung der Wülfringhausener Straße ist hingegen im
Abschnitt zwischen Schulstraße/Nibelungenstraße und Taubenweg
nötig. Die großräumige Umleitung für die Strecke aus dem Alpetal
nach Wiehl führt über die Mühlhausener Straße
(L 341) und die L 336 über Alperbrück. Die Anlieger der Baustelle
können ihre Grundstücke weiterhin erreichen.
Sanierung mittels
TIP-Verfahren
Bei der Sanierung der Hauptkanäle kommt das sogenannte TIP-Verfahren
zum Einsatz. TIP steht für „Tight-In-Pipe“ und bedeutet, dass die
neuen Rohre unterirdisch in die bestehende Trasse eingebaut werden.
Mit größeren Aufbrüchen der Straße ist daher nicht zu rechnen.
Offene Gräben sind lediglich teilweise für die
Hausanschlussleitungen bis zur Grundstücksgrenze notwendig.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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