Gefährdet das Naturschutzgebiet die Existenz?
Bewohner des Hofes in Hahnenbach bef ...

Idyllisch und einsam gelegen ist der Hof in Hahnenbach, der an das geplante Naturschutzgebiet grenzt. | Foto: Harald Röhrig
  • Idyllisch und einsam gelegen ist der Hof in Hahnenbach, der an das geplante Naturschutzgebiet grenzt.
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Hahnenbach - Der geplante Naturschutz für das untere Westertbachtal bedroht die
Existenz des Weilers Hahnenbach zwischen Waldbröl und Windeck. Das
jedenfalls befürchten Gabriele Grünebaum und ihr Mann Sascha
Mandscheff, die dort seit über 20 Jahren leben.

Der Hof ist wegen der einsamen Lage nicht an die Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung der Gemeinde Windeck angeschlossen, sondern wird
mit einem separaten Brunnen und einer eigenen Kläranlage versorgt.
Zwar ist das Hausgrundstück nicht direkt von der
Unternaturschutzstellung betroffen, die jetzt von der Kölner
Bezirksregierung geplant ist.

Weil es aber direkt an das Naturschutzgebiet angrenzt, werde es bei
künftigen Genehmigungen des Wasser- und Abwassermanagements jedoch
immer zu Problemen kommen, vermutet Grünebaum. Der Brunnen sei nur
noch für sieben Jahre genehmigt. Wegen des Verbots zur Veränderung
des Grundwasserspiegels sei es möglich, dass dann keine weitere
Genehmigung mehr ausgesprochen werde.

Außerdem könnten die Flächen östlich vom Hof, für die auch
Naturschutz gelten soll, eventuell nicht mehr zur Verrieselung genutzt
werden. Weitere Einschränkungen seien für die Weidefläche südlich
vom Hof durch den Naturschutz zu erwarten, die sich um einen Hektar
verkleinern soll. Grünebaum, die sogar Akteneinsicht verlangt hatte:
„Solche Einschränkungen sind enorm und kommen einer kalten
Enteignung gleich!“

Wie Pressereferent Dennis Heidel von der Bezirksregierung auf Anfrage
betonte, könne die Öffentlichkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt
beteiligt werden. Dann könnten auch solche Fragen wie die der
Bewohner von Hahnenbach beantwortet werden.

Noch nicht geklärt ist, inwieweit Bestandsschutz für die
landwirtschaftlichen Flächen und den Hof besteht. Das Verfahren für
das geplante Naturschutzgebiet war schon 2012 eingeleitet, dann aber
nicht weiter verfolgt worden.

Da zwischenzeitlich andere Verfahren wegen des drohenden Auslaufens
von Naturschutzverordnungen dringlich zu bearbeiten waren, so Heidel,
wurde die weitere Bearbeitung für das Westertbachtal zunächst
zurückgestellt.

Damals wie heute hat die Gemeinde Windeck Einspruch erhoben gegen die
Unterschutzstellung der landwirtschaftlichen Flächen. Wie
Beigeordneter Thomas Becher betonte, setzt die Gemeinde auf einen
Dialog mit der Bezirksregierung zu den offenen Fragen. Deshalb hat
Windeck sie eingeladen, die Sache im Rat zu erläutern.

- Harald Röhrig

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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