Gefährliche Körperverletzung
Eineinhalb Jahre auf Bewährung für drei Jahre

Dieses Bild zeigt ziemlich genau die Situation im Biergarten von Elmores, wo der Angeklagte einen Mann von der Bank in  die brennende Feuerschale stieß. | Foto: Röhrig
  • Dieses Bild zeigt ziemlich genau die Situation im Biergarten von Elmores, wo der Angeklagte einen Mann von der Bank in die brennende Feuerschale stieß.
  • Foto: Röhrig
  • hochgeladen von RAG - Redaktion

Windeck - Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie 80
Stunden Arbeit für gemeinnützige Einrichtungen wurde ein
26-jähriger Arbeitsloser aus Windeck wegen gefährlicher
Körperverletzung vom Schöffengericht Waldbröl verurteilt.

Der Angeklagte hatte vor einem Jahr einen Mann in die Feuerschale
eines Biergartens in Windeck-Schladern gestoßen. Dabei zog dieser
sich schwere Verletzungen zu.

Die anderthalb Jahre Freiheitsstrafe werden für den Arbeitslosen
allerdings für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Staatsanwalt wie Verteidiger hatten sich übereinstimmend für dieses
Strafmaß ausgesprochen. Richter Carsten Becker und seine beiden
Schöffen rechneten es als strafmildernd an, dass sich der
Beschuldigte selbst bei der Polizei meldete. Er entschuldigte sich
auch beim Opfer und war jetzt geständig. Außerdem bezahlte er schon
Schmerzensgeld.

Weil Staatsanwalt und Verteidiger kein Rechtsmittel gegen das Urteil
einlegen wollten, gilt das jetzt als rechtskräftig.

Der Windecker ist allerdings bei der Polizei schon ein guter
Bekannter. Wie Becker bei der Verhandlung vorlas, wurde er vom
Landgericht Koblenz wegen schweren Raubes in drei Fällen zu einer
vierjährigen Jugendstrafe verurteilt. Zusammen mit zwei Kumpanen
hatte der Mann, der damals drogenabhängig war, drei Tankstellen in
Hamm, Weyerbusch und Wissen überfallen und Geld geraubt. Außerdem
wurde er später zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er
Betäubungsmittel besaß. Seit der Zeit hat er auch keinen
Führerschein mehr.

Vor einem Jahr hatte der Angeklagte nach seiner Darstellung in der
Nacht am Biergarten Elmores in Schladern beobachtet, wie der
Geschädigte seine Freundin und Verlobte „angebaggerte“. Seine
Verlobte sagte jetzt vor Gericht, der Mann sei „etwas
aufdringlich“ geworden. Daraufhin war der Windecker, wie eine
50-jährige Zeugin aus Waldbröl aussagte, von hinten an den Mann
herangetreten, der auf einer Bierbank in der Nähe der Feuerschale
saß. Er habe den Geschädigten so heftig gestoßen, dass er in hohem
Bogen in die Schale geflogen sei. In deren Glut und Feuer zog sich der
29-jährige Windecker Verbrennungen zweiten bis dritten Grades zu, wie
eine Gutachterin und Fachärztin für Chirurgie bestätigte.

Mit dem Rettungswagen musste er ins Krankenhaus gebracht und behandelt
werden, anschließend wurde er für zwei Wochen krankgeschrieben.
Nachdem die Wunden verheilten, blieben dauerhafte Narben an
verschiedenen Körperstellen zurück, verbunden mit
Empfindungsstörungen. Die können möglicherweise auch durch
Narbenmassagen, Silikonpflaster und Kortison-Spritzen nicht mehr
verbessert werden.

Vor einem halben Jahr beschäftigte sich das Amtsgericht schon einmal
mit dem Vorfall. Damals wurde die Verhandlung jedoch abgebrochen, weil
noch nicht ganz klar war, ob der in die Schale gestoßene Mann sich
dauerhafte Verletzungen und bleibende Narben zugezogen hatte. Nachdem
der Geschädigte auf Schmerzensgeld klagte, fand jetzt vor drei Wochen
auch ein Zivilprozess am Bonner Landgericht statt. Dort einigten sich
die Parteien in einem Vergleich auf ein Schmerzensgeld von 5400 Euro,
die in Raten gezahlt werden sollen. Eine erste Rate von 600 Euro
bezahlte der Arbeitslose bereits.

Der Windecker, ein ausgebildeter Maler und Lackierer, lebt zur Zeit
von 840 Euro Arbeitslosengeld. Er werde sich jetzt intensiv um Arbeit
bemühen, sagte er vor Gericht.

- Harald Röhrig

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.