Städtebauprogramm
Hohe Investitionen für Gemeindeverschönerung
Windeck - Die Besitzer von rund 100 Häusern in den Orten Dattenfeld, Schladern
und Altwindeck können auf erhebliche Zuschüsse aus dem
Städtebau-Investitionsprogramm hoffen, wenn sie die Fassaden ihrer
Häuser renovieren oder restaurieren, verputzen oder streichen,
Fassadenverkleidungen abbauen oder ursprüngliche Fenster wieder
einbauen. Das macht ein Fassadenprogramm möglich, das jetzt vom Bau-
und Vergabeausschuss des Rates einstimmig beschlossen wurde. Die
Förderungen sollen die Hälfte der Kosten betragen, die andere
Hälfte müssen die Eigentümer selbst tragen. Ziel ist es, mit dem
Programm das Erscheinungsbild der Dörfer attraktiver zu gestalten. So
sollen Wohn- und Freizeitwert in den Orten wesentlich verbessert
werden. Davon könnten die Anwohner profitieren, aber auch der
Tourismus und damit die gesamte Gemeinde.
Die Zuschüsse werden im Rahmen des Interkommunalen integrierten
Entwicklungs- und Handlungskonzeptes möglich, das vom Gemeinderat
schon vor einiger Zeit beschlossen worden war. Nach den Ermittlungen
des Düsseldorfer Büros ASS werden für die Maßnahmen insgesamt
300.000 Euro bereitgestellt. Da die Bürger nochmals die gleiche Summe
aufwenden müssen, beträgt die gesamte Investition über eine halbe
Million Euro.
Davon profitieren können aber nicht alle Hausbesitzer in Dattenfeld,
Schladern und Altwindeck, sondern nur die Bürger, die ein Haus in dem
abgegrenzten Bereich besitzen. In Dattenfeld sind das vor allem die
Anlieger an der Hauptstraße, der alten Schulstraße, der Burgstraße
sowie der Straße Auf der Niedecke. In Schladern werden die
Förderungen vor allem auf die Waldbröler Straße, Nachtigallenweg
und die Burg-Windeck-Straße beschränkt. Und in Altwindeck kommen
Häuser an der Burgkapelle, Burgwiese, den Straßen Im Dall, Im Thal
Windeck und der Wacholderstraße in Frage.
Das Büro ASS hat dort schon Ortsbildanalysen und Ersteinschätzungen
in Zusammenarbeit mit der Gemeinde vorgenommen, in den vor allem
Baudenkmäler, historisch wertvolle oder ortsbildprägende Gebäude
berücksichtigt wurden. In deren Rahmen wurden auch bereits viele
Verbesserungsmaßnahmen an den Hausfassaden aufgezeigt.
Wenn Zuschüsse für Baumaßnahmen gezahlt werden, müssen sich die
Eigentümer verpflichten, die Fassaden für mindestens zehn Jahre
instand zu halten. Gleichzeitig beschloss der Bauausschuss - ebenfalls
einstimmig - auch die Richtlinien, nach denen die Zuschüsse verteilt
werden sollen. Die Gemeindevertreter setzten eine Arbeitsgruppe ein,
in der Mitglieder aller Parteien im Rat sowie die Verwaltung und das
Fachbüro vertreten sind und über die Vergabe der Zuschüsse
entscheiden sollen.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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