Einsparung auch in der Politik
Keine doppelten Aufwandsentschädigungen
Windeck - Die strukturschwache Gemeinde will alle Einsparungsmöglichkeiten
ausschöpfen. Deshalb beschloss der Haupt- und Finanzausschuss in
seiner jüngsten Sitzung mit deutlicher Mehrheit, dass die
Kommunalpolitiker, die einen der Fachausschüsse leiten, keine
doppelte Aufwandsentschädigung erhalten sollen.
Bei zehn Ja-Stimmen gab es fünf Nein-Stimmen (von der CDU). Nach der
nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung haben alle
Ausschussvorsitzenden Anspruch auf eine solche doppelte
Entschädigung. Die Verwaltung hatte allerdings darauf hingewiesen,
dass zwei der insgesamt fünf Fachausschüsse in Windeck in der Regel
nur zweimal im Jahr tagen, nämlich der Jugend-, Schul- und
Sozialausschuss sowie der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur
und Umwelt.
Bau- und Vergabeausschuss sowie der Betriebsausschuss haben vier bis
fünf Sitzungen im Jahr, der Rechnungsprüfungsausschuss nur eine. Der
Haupt- und Finanzausschuss sowie der Wahlausschuss werden ohnehin von
Hauptverwaltungsbeamten geleitet. Die Vorbereitung der Sitzungen
erfolge zum Teil in den Fraktionen, berichtete die Verwaltung. Deshalb
sei der Aufwand der Vorsitzenden überschaubar. Statt der zirka 210
Euro, die ein Mitglied des Rates erhält, würden die Vorsitzenden
sonst mit einer doppelten Aufwandsentschädigung von über 420 Euro
rechnen können.
- Harald Röhrig
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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