Gewerbegebietes Leuscheid
Optionen für den Artenschutz prüfen

Auf solchen Freiflächen wie hier in Leuscheid, wo das Gewerbegebiet entstehen soll, brüten die gefährdeten Feldlerchen. | Foto: Röhrig
  • Auf solchen Freiflächen wie hier in Leuscheid, wo das Gewerbegebiet entstehen soll, brüten die gefährdeten Feldlerchen.
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Leuscheid - Die Entwicklung des geplanten Gewerbegebietes Leuscheid verzögert
sich weiter. Nachdem die Gemeinde Windeck ursprünglich davon
ausgegangen war, dass die für die Realisierung notwendigen
Ausgleichsflächen durch eine Rücknahme eines Teils des
Gewerbegebietes Dattenfeld geschaffen werden könnten, wurde in der
Sitzung des Rates bekannt, dass dies nicht möglich ist.

Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises trägt das nämlich nicht
mit, weil bei der damaligen Aufstellung des Bebauungsplans für
Dattenfeld keine Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt worden waren.
Deshalb müssen jetzt bei der Aufstellung des B-Plans „Gewerbegebiet
Leuscheid-Nord“ im Umfeld des geplanten Gebietes neue Lebensräume
geschaffen werden, etwa durch die Extensivierung von Grünland.

Die Gemeinde selbst verfügt aber nicht über solche Flächen. Jetzt
wird die FlächenAgentur Rheinland aus Bonn damit beauftragt,
mögliche Optionen für Artenschutz und Kompensation zu prüfen. Nach
der Sommerpause soll das Problem dann erneut beraten werden. Bei der
artenschutzrechtlichen Prüfung der Fläche für das Gewerbegebiet war
nämlich festgestellt worden, dass drei Brutreviere der Feldlerche,
die auf der Roten Liste steht, verloren gehen würden. Der Bestand
dieser Vögel, die als Frühlingsboten gelten, ist stark
zurückgegangen, nämlich seit den 1980er Jahren in
Nordrhein-Westfalen um 75 Prozent. Ein besonderes Kennzeichen der
Feldlerchen ist ihr Singflug, bei dem die Männchen spiralförmig
hochsteigen und minutenlang mit wirbelenden und jubilierenden Tönen
ohne Unterbrechung singen.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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