Naturschutzgebiet "Hohes Wäldchen"
Von besonderer Bedeutungfür Tier- und Pflanzenwelt

Zwergstrauchheiden und Magerrasen prägen das Bild des Naturschutzgebietes Hohes Wäldchen zwischen Windeck und Waldbröl. | Foto: Röhrig
  • Zwergstrauchheiden und Magerrasen prägen das Bild des Naturschutzgebietes Hohes Wäldchen zwischen Windeck und Waldbröl.
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Windeck - Ein Rückzugsgebiet für gefährdete Tier- und Pflanzenarten soll für
weitere 20 Jahre unter Schutz gestellt werden: Das Naturschutzgebiet
(NSG) „Hohes Wäldchen“ an der nördlichen Grenze des Windecker
Ländchens zur Stadt Waldbröl und zum Oberbergischen Kreis hin war
bisher durch eine Verordnung der Kölner Bezirksregierung geschützt.

Diese Verordnung läuft aber nächstes Jahr aus. Deshalb wird jetzt
eine neue Vorschrift erlassen. In dem nur 4,7 Hektar große Areal auf
dem Nutscheid-Höhenrücken, in dem früher Bundeswehr und US-Soldaten
eine Raketenabschussbasis betrieben, gibt es heute ein großes
Vorkommen von Zwergstrauchheiden und Magerrasen. Dort wachsen auch
englischer Ginster, Quendel-Kreuzblümchen und Echtes
Tausendgüldenkraut.

Diese wiederum ziehen viele verschiedene Falterarten an.
Schmetterlingsexperte Heinz Schumacher aus Ruppichteroth wies dort
schon vor über 20 Jahren zum Beispiel den Eulenfalter nach, einen in
Nordrhein-Westfalen vom Aussterben bedrohten Schmetterling sowie
weitere 20 Falter, die alle auf der Roten Liste stehen.

Im diesem NSG tummeln sich aber auch Baumpieper und
Fichtenkreuzschnäbel, Ringelnattern und Heuschrecken. Deshalb gab
jetzt der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde des
Rhein-Sieg-Kreises grünes Licht für eine erneute
Unterschutzstellung. Die in der Nutscheid seltenen Offenlandbereiche
grenzen an das oberbergische NSG „Hohes Wäldchen II“ und
erfüllen dadurch eine Trittsteinfunktion für die Natur. Wie auch in
vielen anderen Naturschutzgebieten darf dort nicht gezeltet,
geklettert oder geritten werden. Hunde dürfen nur an der Leine
geführt werden, es dürfen keine Motorflugmodelle, Drohnen oder
andere Luftfahrzeuge geflogen werden. Natürlich dürfen auch keine
Dünge- oder Pflanzenschutzmittel im Gebiet angewendet werden und auch
keine Bienenvölker aufgestellt werden. Letzteres wurde in der Sitzung
des Beirates allerdings noch ausgiebig diskutiert. Ulrich Knoop aus
Lohmar vom Imkerverband sah ein Problem in diesem Verbot, denn die
Belegstation der Imker aus dem Kreis mit 15 Völkern sei direkt in der
Nähe. Ausschussvorsitzender Dr. Norbert Möhlenbruch
(Landesjagdverband) empfahl, die Bedenken gleich der Kölner
Bezirksregierung mitzuteilen. Im Übrigen sei die Station in der Nähe
des NSG kein Problem, denn schließlich könnten die Bienen frei
herumfliegen. Knoop bezeichnete das Verbot, Bauten von Honigbienen im
NSG aufzubauen, als nicht richtig. Denn es gebe auch Gutachten, dass
sich Wild- und Honigbienen sogar gegenseitig fördern.

Christoph Rüter von der Unteren Naturschutzbehörde betonte jedoch,
seine Behörde werde einer Änderung des Verbotes wegen der Konkurrenz
von Wild- und Kulturbienen in einem so kleinen Gebiet nicht zustimmen.
„Dann werden wir einen anderen Weg einschlagen, um uns
durchzusetzen“, entgegnete daraufhin Knoop.

- Harald Röhrig

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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