Brückenbau für Schwerlasttransport
Zu hoch und zu schwer

Soll erweitert auf der rechten Seite werden, um den Schwertransporter durch leiten zu können: Die Straße unter der Eisenbahnbrücke im Ortsteil Übersehn. | Foto: Röhrig
  • Soll erweitert auf der rechten Seite werden, um den Schwertransporter durch leiten zu können: Die Straße unter der Eisenbahnbrücke im Ortsteil Übersehn.
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Windeck - Über die Siegbrücke in Herchen dürfen nur Fahrzeuge mit bis zu
maximal 30 Tonnen Gesamtgewicht fahren. Deshalb gibt es jetzt Probleme
für eine Firma aus dem münsterländischen Ahaus, die insgesamt 86
vorgefertigte Module aus Beton für die Erweiterung eines Altenheims
im Dorf an der Straße „Zum Gymnasium“ anliefern will.

Ihr Schwertransporter, der ein Gesamtgewicht von 84 Tonnen auf die
Waage bringt, darf die Siegbrücke natürlich auf keinen Fall
passieren.

Guter Rat war deshalb teuer, denn auch eine andere
Zufahrtsmöglichkeit über die Landstraße 312 aus Richtung Igelshof,
dann über die Straße „In der Au“ im Herchener Ortsteil Übersehn
passt auf den ersten Blick nicht.

Dort muss eine Eisenbahnbrücke unterquert werden, für die nur eine
Durchfahrtshöhe von 3,40 Metern erlaubt ist. Der Transporter
benötigt jedoch 4,25 Meter.

Die Experten haben eine weitreichendere Möglichkeit ausgetüftelt.

Um diese einzig realisierbare Zufahrt doch noch zu ermöglichen,
könnte die Straße auf einer Länge von 28 Metern in Richtung Sieg
temporär erweitert werden. Der Fluss verläuft in einem Abstand von
20 Metern. Weil das Gelände in Richtung Sieg leicht abschüssig ist,
wäre dann die erforderliche Durchfahrtshöhe unter der
Eisenbahnbrücke zu erreichen. Die Verbreiterung um 3,50 Meter soll
mit Stahlplatten auf einem Schotterbett erfolgen und nach sechs Wochen
wieder zurückgebaut, die Baustraße eingesät und der ursprüngliche
Zustand wieder hergestellt werden.

Weil das Gebiet im Naturschutzgebiet Siegaue und direkt am FFH-Gebiet
liegt, musste eine Befreiung von deren Verboten erteilt werden. An der
Baustelle gibt es zur Zeit allerdings vor allem Drüsiges Springkraut
und Japanischen Staudenknöterich. Deshalb stimmte der Beirat bei der
Unteren Naturschutzbehörde jetzt zu.

- Harald Röhrig

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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