Wahl zur Beigeordneten
Kreis: Kerstin Richer nicht ausreichend qualifiziert - Aufhebung des Wahlbeschlusses

Foto: Stadt Brühl

Brühl. Die Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises hat nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Bürgermeister Dieter Freytag aufgefordert, die Wahl von Kerstin Richter zur Beigeordneten zu beanstanden.

Nach Einschätzung der Kommunalaufsicht verfügt die 36-jährige SPD-Fraktionsvize im Brühler Stadtrat nicht über die notwendige Führungserfahrung. Die übergeordneten Behörden nehmen Bezug auf den Text der Ausschreibung, in dem Führungskompetenz und mehrjährige Berufserfahrung verlangt wurden.

Moniert wurde auch der Wahlakt im Februar, weil auf den Stimmzetteln nur die Platzhalter A und B angegeben worden waren , nicht aber die Namen der von der rot-grünen Mehrheit unterstützten Richter und des von der CDU favorisierten Georg Becker.

Bürgermeister Dieter Freytag: "Der Rat wird den gefassten Beschluss zur Wahl von Kerstin Richter aufheben, Die rechtliche Position der Kommunalaufsicht wird von der Stadt Brühl zur Kenntnis genommen und beachtet."

Im Februar wurde Kerstin Richter, stellvertretende Sprecherin der SPD-Fraktion, zur Beigeordneten gewählt. Nun muss der Beschluss zur Wahl aufgehoben werden. Foto Stadt Brühl

Freie/r Redaktionsmitarbeiter/in:

Hans Peter Brodüffel aus Brühl

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