Stadtentwicklungsbetrieb Erftstadt AöR
Schiffer zum Vorstand bestimmt
Erftstadt (vd). Es ist beschlossen: Zum 1. Januar 2024 geht der neue „Stadtentwicklungsbetrieb Erftstadt AöR“, kurz SEB Erftstadt, an den Start. Der Rat der Stadt Erftstadt hat die Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts nach intensivem Beratungsprozess in der jüngsten Ratssitzung beschlossen.
Aufgabe des neuen SEB Erftstadt wird es künftig sein, die Stadtentwicklung, die Bodenbevorratung und -entwicklung, die Wirtschaftsförderung sowie den Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe 2021 voranzutreiben. Zum Vorstand des SEB Erftstadt wurde der Leiter der Stabsstelle Wiederaufbau und kommissarischer Leiter des Eigenbetriebs Immobilien, Gerd Schiffer, auf fünf Jahre bestellt. Die Aufsicht über das neue kommunale Unternehmen führt ein 17-köpfiger Verwaltungsrat, der sich proportional zu den Fraktionsgrößen aus Mitgliedern des Stadtrats beziehungsweise sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern der Fraktionen zusammensetzt. Fachlich begleitet wurde die Gründung des SEB Erftstadt durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Carolin Weitzel: "Stadt zukunftssicher aufstellen"
Mit dem jüngsten Beschluss wurde nun letztlich ein rund vierjähriger Diskussionsprozess abgeschlossen. Bürgermeisterin Carolin Weitzel: „Mein Ziel ist es, die Stadt Erftstadt zukunftssicher aufzustellen. Wichtig ist, dass Erftstadt sein Potenzial in einer boomenden Metropolregion zwischen Köln, Bonn und Aachen ausschöpft. Die neue AöR hat beste Voraussetzungen, um die Entwicklung unserer Stadt gezielt und strategisch voranzutreiben. Für die intensive und konstruktive Auseinandersetzung danke ich allen Mitgliedern des Stadtrates.“
Finanzielle Vorteile durch die Neugründung
Mit der Bündelung der Aufgaben in einer Anstalt des öffentlichen Rechts soll künftig die Planung und Abwicklung von Projekten zügiger durchgeführt werden können. Zudem biete die Neugründung Vorteile in finanzieller Sicht, so Schiffer. Bereits im Wirtschaftsjahr 2027 würden Liquiditätskredite aus der Startphase zurückgeführt, übernommene Darlehen aus dem Eigenbetrieb Immobilien ebenfalls zügig reduziert. Die AöR unterliege zudem nicht den aufsichtsrechtlichen Einschränkungen des Haushalts- beziehungsweise Nothaushaltsrechts. Damit würden wichtige Investitionen in die Stadtentwicklung nicht am Haushaltsrecht scheitern. Gewinne der AöR könnten trotzdem in den Kernhaushalt der Stadt fließen, ein „Abschmelzen“ des Eigenkapitals so vermindert werden. Darüber hinaus würde die Auslagerung des Wiederaufbaus eine Refinanzierung der Personalkosten aus dem Wiederaufbaufonds des Landes ermöglichen. Der Kernhaushalt werde im Gegenzug um rund 1 Million Euro Personalkosten entlastet, fasste Gerd Schiffer zusammen.
Schiffer war bereits im Sommer 2022 als Gründungsvorstand eingesetzt worden, um den SEB Erftstadt aufzubauen. Der städtische Eigenbetrieb Immobilien wird sich mit Gründung der AöR im Schwerpunkt auf den Hochbau fokussieren.
Redakteur/in:Düster Volker aus Erftstadt |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.