Für Gefahr sensibilisieren
Lass dich nicht KO-Tropfen!

- Sie schmecken nicht, sie riechen nicht: KO-Tropfen. Man sollte sein Getränk nicht unbeaufsichtigt lassen.
- Foto: OBK
Oberberg. Ein fröhlicher Fastelovend ist für viele Jecken der Höhepunkt des Jahres. Durch KO-Tropfen und sexualisierte Gewalt kann der Karneval allerdings zum Albtraum werden.
Das „Netzwerk Oberberg no- gegen Gewalt“ warnt vor KO-Tropfen und damit verbundenen sexuellen Übergriffen und gibt folgende Tipps:
- Das Getränk niemals unbeaufsichtigt lassen und keine Getränke von Fremden akzeptieren!
- Wenn man sich unsicher ist, das Getränk stehen lassen!
- Seinem Instinkt vertrauen!
- Wenn einem etwas merkwürdig vorkommt oder man sich ich unwohl fühlt, SOFORT Hilfe suchen und Freundinnen/ Freunde, Bekannte oder das Personal informieren!
- Aufeinander aufpassen!
- Die eigene Sicherheit hat oberste Priorität. Wachsam sein, auf sich und die Mitmenschen achten!
Hilfe und Ratschläge für Opfer von sexualisierter Gewalt
Wer Opfer von sexualisierter Gewalt geworden ist, sollte sich unbedingt medizinisch versorgen lassen. Viele der Betroffenen überlegen, ob sie Strafanzeige stellen, aber die meisten von ihnen sind nach sexualisierter Gewalt traumatisiert und nicht in der Lage, kurzfristig eine Entscheidung zu treffen.
Wer unsicher ist, unmittelbar nach der Tat eine Anzeige zu erstatten, sollte die Ärztin/den Arzt bitten, Kontakt zur Polizei aufzunehmen oder wende sich selbst an die Polizei.
Anonyme Spurensicherung - Anzeige kann bis zehn Jahre nach der Tat erstattet werden
Wer sich die Entscheidung offenhalten möchte, bitte die Ärztin/den Arzt um eine anonyme Spurensicherung. Die Spuren werden mit einer Chiffrenummer anonym im Rechtsmedizinischen Institut gelagert.
Davon erfährt die Polizei nichts, da sie anderenfalls Ermittlungen aufnehmen müsste. Auch im Oberbergischen Kreis gibt es die Möglichkeit der Anonymen Spu-
rensicherung (ASS) nach sexualisierter Gewalt.
Das Klinikum Oberberg in Gummersbach und die Heliosklinik Wipperfürth bieten dieses Verfahren an. Einfach angeben, dass (noch) keine Anzeige erstattet werden soll. Danach kann das Verfahren der anonymen Spurensicherung eingeleitet werden. Betroffene Frauen können sich dabei von den geschulten Ärztinnen und Ärzten untersuchen lassen und haben zehn Jahre Zeit, sich für eine Strafanzeige zu entscheiden!
Wichtig ist aber, dass mögliche Spuren unmittelbar nach der Tat gesichert werden.
Weitere Informationen gibt es unter www.obk.de/ass.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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