50.000 Euro stehen bereit
OBK fördert Dörfer

Zur Spielplatzerweiterung hat die Dorfgemeinschaft Nosbach, Gemeinde Reichshof, in 2024 Fördermittel für die Kletterpyramide erhalten. | Foto: OBK
  • Zur Spielplatzerweiterung hat die Dorfgemeinschaft Nosbach, Gemeinde Reichshof, in 2024 Fördermittel für die Kletterpyramide erhalten.
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Oberberg. Dorfgemeinschaften und eingetragene Dorfvereine können für Ideen und Projekte eine einmalige finanzielle Unterstützung beim Oberbergischen Kreis beantragen. Hierfür wurde die Richtlinie zur Förderung von Vorhaben des ehrenamtlichen Engagements in den Dörfern des Oberbergischen Kreises aktualisiert.
Zuvor hatte der Kreistag im Kreishaushalt 2025 eine Summe in Höhe von 50.000 Euro für die Dorfentwicklung bereitgestellt. So möchten Politik und Verwaltung erneut das vielfältige ehrenamtliche Engagement in den mehr als 1.440 Dörfern und Siedlungsgemeinschaften im Oberbergischen Kreis fördern.
Seit 2022 wurden bereits 45 Projekte erfolgreich mit den bewilligten Mitteln gefördert und umgesetzt.
„Ich freue mich, dass der Oberbergische Kreis inzwischen von der Bezirksregierung Köln die Haushaltsgenehmigung für den Haushalt 2025/2026 erhalten hat und die Dörfer weiterhin über die Förderrichtlinie unterstützen kann, denn die Dorfgemeinschaften setzen viel Arbeit, Zeit und Kraft ein, um ihre Dörfer lebens- und liebenswert zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die vielfältigen Maßnahmen, die bereits erfolgreich in vielen Dörfern mit den bereitgestellten Geldern verwirklicht worden sind, bestätigen uns darin“, sagt Kreiskämmerer und Kreisdirektor Klaus Grootens. „Mit der ‚Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer‘ hilft der Oberbergische Kreis konkret engagierten Dorfgemeinschaften, denen bislang die nötigen finanziellen Mittel fehlen, ihre Projekte vor Ort umzusetzen“, so Frank Herhaus, Planungsdezernent des Oberbergi-
schen Kreises. „Unsere Dörfer werden vor allem durch ehrenamtliches Engagement gestaltet und somit zukunftsfähig gemacht.“
Anträge bis Ende April einreichen
Die Anträge auf Förderung müssen bis 30. April schriftlich beim Dorfservice Oberberg eingehen.
Alle bewilligten Vorhaben erhalten eine Förderung in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten. Um eine möglichst hohe Anzahl an Projekten zu unterstützen, werden bei einem geplanten Projekt förderfähige Gesamtausgaben von 500 Euro bis maximal 5.000 Euro berücksichtigt.
Nach der Bewilligung müssen die geplanten Vorhaben bis zum 15. November dieses Jahres umgesetzt werden.
Für interessierten Dorfgemeinschaften steht Markus Klein, Dorfservice Oberberg (0 22 61/88 61 31, markus.klein@obk.de) zur Verfügung. Ausführliche Informationen zur „Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer“ stehen unter www.obk.de/fod bereit.

Redakteur/in:

Beate Pack aus Oberberg

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