Umweltzone Overath ab dem 1. Oktober 2017
Fahrzeuge mit grüner Plakette dürfen rein
Overath - Die Umweltzone wird zum 01.10.2017 im Overather Ortskern eingeführt.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette
oder Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone fahren.
Wichtige Antworten auf Fragen hat die Stadtverwaltung hier
zusammengestellt:
Was ist eigentlich eine Umweltzone?
Umweltzonen sind Gebiete, in denen nur Fahrzeuge fahren dürfen, die
bestimmte Abgasstandards einhalten. Die Fahrzeuge (Pkw und Lkw)
müssen mit Plaketten auf der Windschutzscheibe gekennzeichnet sein.
Ziel dieser Umweltzonen ist, dass die Schadstoffemissionen, die durch
den Straßenverkehr verursacht werden, reduziert werden. Vorrangig
geht es momentan darum, die Partikel und NOx-Emissionen zu senken.
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Wer muss eine grüne Plakette haben?
Grundsätzlich müssen alle Fahrzeuge, die in die neue Umweltzone in
Overath einfahren wollen, über eine grüne Plakette verfügen, die
sichtbar von innen auf die Windschutzscheibe geklebt ist.
Wo bekomme ich die grüne Plakette, welche Voraussetzungen muss
ich erfüllen, welche Unterlagen mitbringen?
Sie ist persönlich oder auch online an folgenden Stellen erhältlich:
Bürgerbüro der Stadt Overath
Hauptstraße 30
51491 Overath
Fon: +49 (0) 2206 / 602-205
Fax: +49 (0) 2206 / 602-157
Mail:
buergerbuero@overath.de
In Overath bei allen zugelassenen technischen Prüfstellen (TÜV,
DEKRA, GTÜ).
Wer für sein Fahrzeug eine grüne Plakette haben möchte, muss den
Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mitbringen oder
vorlegen. Diese Dokumente informieren mit bestimmten Ziffern- und
Buchstabenkombinationen darüber, ob der Halter für das jeweilige
Fahrzeug eine grüne Plakette erhalten kann.
Die Plakette kostet zwischen fünf und fünfzehn Euro.
Wo gilt die Plakette?
Die Plaketten gelten in jeder Umweltzone in Deutschland und nicht nur
in EINER Stadt. Mit einer grünen Plakette am Fahrzeug kann man also
in alle Städte Deutschlands einfahren. Es gibt und gab aber regionale
Abstufungen hinsichtlich der Befahrung der Umweltzonen in
Abhängigkeit der Plakette.
Läuft die Gültigkeit der Plakette irgendwann ab?
Die Gültigkeit der Plakette ist nicht befristet.
Eine neue Plakette ist nötig, wenn
- das Fahrzeug umgemeldet wird und sich dabei das
- das eingetragene
- [/*]
Kfz-Kennzeichen ändert, denn die auf der Plakette eingetragene Nummer
muss mit dem Kfz-Kennzeichen übereinstimmen. [/*]
Kennzeichen nicht mehr lesbar ist, weil z. B. die Farbe verblasst
ist.[/*]
Welche Ausnahmen, Befreiungen und Übergangsregelungen gibt
es?
Damit die Umweltzone ihren Zweck überhaupt erfüllen kann - nämlich
die Schadstoffbelastung durch emissionsstarke Fahrzeuge zu verringern
– soll es möglichst wenige Ausnahmen vom Fahrverbot für Fahrzeuge
ohne grüne Plakette geben. Zusammenfassend kann man grob sagen, dass
Ausnahmen in der Regel nur dann erteilt werden, wenn eine Nachrüstung
des Fahrzeugs technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht
zumutbar ist oder das Fahrverbot eine besondere soziale Härte
darstellt.
Bei der Prüfung dieser Kriterien sind bundes- und landesweite
Vorgaben zu beachten. Einzelne Fahrzeuge fallen von vorneherein nicht
unter das Fahrverbot oder haben Sonderrechte (z. B.
landwirtschaftliche Zugmaschinen, Krankenwagen, Feuerwehr, Fahrzeuge
zum Transport von Menschen mit anerkannter Gehbehinderung, bestimmte
Oldtimer usw.).
Eine vollständige Auflistung aller Ausnahmeregelungen,
einschließlich der Antragsformulare, finden sie auf der Homepage
der Stadt Overath unter dem Stichwort Umweltzone
Welche Regeln gelten für Oldtimer, welche für ausländische
Oldtimer ohne H-Kennzeichen (z. B. H-Kennzeichen statt grüner
Plakette)?
In Deutschland sind Oldtimer mit H-Kennzeichen oder roter "07-Nummer"
nach bundesgesetzlichen Regelungen vom Fahrverbot ausgenommen und
dürfen auch ohne grüne Plakette in der Umweltzone fahren (siehe in
35. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), Anhang 3 zu § 2
Absatz 3, Ziffer 10.).
Grundsätzlich gilt diese Ausnahme auch für ausländische Oldtimer,
wenn sie laut 35. BImSchV "gleichwertige Anforderungen" erfüllen.
Gleichwertig bedeutet, dass sie eine Oldtimeranerkennung nach den
gesetzlichen Auflagen ihres Heimatlandes haben müssen. In den
Niederlanden werden Kraftfahrzeuge als Oldtimer anerkannt, wenn sie
ein Mindestalter von 40 Jahren haben, in Belgien ist die Grenze
inzwischen auf ein Mindestalter von 30 Jahren angehoben worden.
Bei Fahrzeugen mit einem belgischen Kennzeichen ist ein „O“ der
eigentlichen Kennziffer auf dem Schild vorangestellt, in den
Niederlanden sind Oldtimer-Kennzeichen häufig in schwarz gehalten.
Braucht mein Motorrad auch eine grüne Plakette?
Nach der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV, Anhang 3 zu §
2 Abs. 3, Ziffer 4) sind zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge vom
Fahrverbot ausgenommen. Motorräder dürfen also auch ohne grüne
Plakette in der Umweltzone fahren. Quads und Trikes, die als
Motorräder oder land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
geschlüsselt sind, brauchen ebenfalls keine Plakette. Drei- und
Vierräder mit Pkw-Zulassung dagegen schon. Für die Zuteilung der
Plakette ist das Feld 14.1. in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder
die Stellen 5 und 6 der Schlüsselnummer zu 1 im alten Fahrzeugschein
entscheidend.
Wie wird die Einhaltung der Plakettenpflicht kontrolliert und
wer ist dafür zuständig (Ordnungsamt, Polizei)?
Die Stadt Overath kann grundsätzlich nur den ruhenden Verkehr
kontrollieren. Die Überwachungskräfte kontrollieren dabei im
betroffenen Bereich der Umweltzone neben den Parktickets auch das
Vorhandensein einer grünen Plakette.
Wer keine grüne Plakette hat, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80
Euro rechnen.
Die Überprüfung des fließenden Verkehrs fällt in den
Zuständigkeitsbereich der Polizei.
Ist die P+R-Anlage am Overather Bahnhof auch ohne grüne Plakette
erreichbar?
Ein Teilbereich der P+R-Anlage (älterer Teil / Siehe auch
Übersichtsplan Umweltzone Overath) bleibt weiterhin auch für
Fahrzeuge ohne grüne Plakette nutzbar. Zu beachten ist jedoch, dass
diese nur über die Dr.-Ringens-Straße aus Fahrtrichtung
A4/Anschlussstelle Overath angefahren werden kann.
Nähere Hintergrundinformationen zum Thema Umweltzone finden sie auf
der Homepage des Umweltbundesamtes unter:
http://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe/feinstaub/umweltzonen-in-deutschland
Weitere Fragen zum Thema Umweltzone und den damit verbundenen
Ausnahmeregelungen senden Sie bitte an: r.stachowiak@overath.de
Auflistung aller Fahrzeuge die die Umweltzone Overath befahren
dürfen und keine Ausnahmegenehmigung benötigen:
1. mobile Maschinen und Geräte
2. Arbeitsmaschinen
3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
5. Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt
im Notfalleinsatz“(gemäß § 52 Abs. 6 der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung),
6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden,
die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies
durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der
Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis
eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“
nachweisen,
7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der StVO in Anspruch
genommen werden können,
8. Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des
Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen
Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus
dringenden militärischen Gründen genutzt werden,
9. zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt
werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung
hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt,
10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1
oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen,
11. Pkw, Nutzfahrzeuge (Kraftfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3),
Reisebusse und ausländische Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 gemäß
Anhang 2 Nr. 3 Abs. a – h der 35. BImSchV, d.h. Abgasstufe Euro 3,
für die technisch keine Nachrüstung möglich ist und die vor dem
01.01.2008 auf den Fahrzeughalter / das Unternehmen oder dessen
Rechtsvorgänger zugelassen wurden,
12. Die Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung muss mitgeführt und im
ruhenden Verkehr gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt
werden.
13. Fahrzeuge mit rotem Händlerkennzeichen (Beginn der
Erkennungsnummer mit 06) und Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen (Beginn
der Erkennungsnummer mit 04),
14. Versuchs- und Erprobungsfahrzeuge nach § 70 Abs. 1a oder § 19
Abs. 6 der StVZO,
15. Fahrzeuge von Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie
oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen
Die Standorte und der Umfang der Beschilderung für die Umweltzone
Overath wurden
einvernehmlich mit allen Beteiligten festgelegt
(Straßenbaulastträger, Kreispolizeibehörde,
Straßenverkehrsbehörde; Bezirksregierung).
Neben der eigentlichen Zone gibt es Vorankündigungen für die
Umweltzone:
1. Aus Fahrtrichtung Vilkerath/Autobahnanschlussstelle A4/Overath
zwischen Autobahnabfahrt und Kreuzung Hammermühle,
2. zwischen Hammermühle und Kreuzung Mucher Straße,
3. im Bereich der Propsteistraße nach der Bahnunterführung und
4. am Kreisverkehr Overath.
Die Vorankündigung am Kreisverkehr ist sowohl aus Fahrtrichtung
Lohmar, wie auch von Heiligenhaus und Ferrenberg kommend sichtbar.
Selbst dem Verkehr, der diese Vorankündigung übersehen hat, bleibt
noch die Abbiegemöglichkeit/Wendemöglichkeit Propsteistraße, um ein
widerrechtliches Befahren der Umweltzone zu vermeiden.
Aus den genannten Gründen wurde auf eine weitere Vorankündigung an
der B 484 (Siegburger Straße) verzichtet. Dem ortskundigen Fahrer
sind die örtlichen Gegebenheiten bekannt und ortsunkundige Fahrer
müssen immer mit Einschränkungen auf ihrer Wegstrecke rechnen. Im
Hinblick auf die geringe Zahl der betroffenen Kraftfahrzeuge steht
eine weitergehende
Beschilderung in keinem Verhältnis zu deren Kosten.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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