Rhein-Sieg goes green
Steingärten sind ein Auslaufmodell – Was tun?
Nach dem Entwurf der Neuen Landesbauordnung soll es nicht mehr erlaubt sein, seinen Garten komplett unter Steinen, Schotter oder Kunstrasen zu verstecken: "Nicht mit Gebäuden überbaute Flächen der bebauten Grundstücke sind als Gartenflächen wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen". Davon ausgenommen sind Stellplätze und Zuwegungen. Gutes tun und Spass haben! Sie können ihren Steingarten renaturieren und z.B. Bestäuberpflanzen für Bienen, Hummeln...