Nachzahlung von Betriebskosten
Jobcenter kann Mietern helfen

Bei den Nebenkosten kann es Hilfe vom Jobcenter geben, auch wenn man nicht im Leistungsbezug ist. Liegt das Einkommen unter dem Anspruch, wird die Lücke als Bürgergeld ausgezahlt. | Foto: Jörg Hertle auf Pixabay
  • Bei den Nebenkosten kann es Hilfe vom Jobcenter geben, auch wenn man nicht im Leistungsbezug ist. Liegt das Einkommen unter dem Anspruch, wird die Lücke als Bürgergeld ausgezahlt.
  • Foto: Jörg Hertle auf Pixabay

Rhein-Erft-Kreis (rmm). Auf die Mieter in unserem Verbreitungsgebiet kommt unter Umständen eine hohe Nachzahlung an Betriebskosten oder teures Heizöl-Nachtanken zu. Hier kann es möglicherweise Hilfe vom Jobcenter geben, auch wenn man keine Grundsicherung, beziehungsweise das neue „Bürgergeld“ bezieht – das gelte für Angestellte gleichermaßen wie für Selbstständige. Darauf macht der Ortsverein Wesseling von „Haus & Grund NRW e.V.“ aufmerksam.

„Mieter und Eigentümer können mit der Hilfe vom Jobcenter die finanzielle Last im Monat der Sonderbelastung leichter stemmen und so Zahlungsausfälle minimieren“, stellt Pascal Block von Haus & Grund Wesseling fest. „Gerade für private Kleinvermieter ist die Vermeidung von Zahlungsausfällen wichtig. Wir raten ihnen deshalb, ihre Mieter auf die Möglichkeit der Beihilfe vom Jobcenter hinzuweisen.“

Hintergrund: Bei der Grundsicherung (neu: dem Bürgergeld) werden der Leistungsanspruch und das vorhandene Einkommen einander gegenübergestellt. Liegt das Einkommen unter dem Anspruch, wird die Lücke als Bürgergeld ausgezahlt. „Im Falle einer hohen Heizkosten-Nachforderung können auch Personen, deren Einkommen eigentlich über dem Grundsicherungsniveau liegt, für einen Monat leistungsberechtigt werden“, erklärt Block „In dem Monat, in dem die Nachforderung bezahlt werden muss, steigt der Leistungsanspruch nämlich deutlich – gegebenenfalls über das vorhandene Einkommen hinaus.“

Beispiel: Einem Paar mit einem Kind und durchschnittlicher Miete stehen bei der Grundsicherung monatlich 1.790 Euro zu. Wenn ihr anrechenbares Einkommen einschließlich Kindergeld 2.000 Euro im Monat beträgt, hat das Paar keinen laufenden Anspruch auf Grundsicherung. Muss nun aber eine Heizkosten-Nachforderung von 600 Euro gezahlt werden, dann steigt der Leistungsanspruch im Monat der Fälligkeit auf 2.390 Euro. So entsteht in diesem Monat ein Leistungsanspruch in Höhe von 390 Euro.

„So einen einmaligen Erstattungsanspruch haben auch Wohngeldbezieher, da ihr Existenzminimum in dem Monat, in dem die Nachforderung fällig wird, nicht gedeckt ist“, betont Block.

Um an das Geld zu kommen, ist ein Antrag auf Grundsicherung beim Jobcenter zu stellen, und zwar spätestens in dem Monat, in dem die Nachforderung zu zahlen ist. „Mit dem neuen Bürgergeld verlängert sich diese Frist für Heizkosten-Nachforderungen um drei Monate“, berichtet Block. „Wird etwa im März 2023 eine Nachzahlung fällig, hat man bis Ende Juni Zeit, einen Antrag auf Erstattung zu stellen.“ Bei Nachforderungen sonstiger Betriebskosten bleibt es bei der Ein-Monats-Regelung

Redakteur/in:

Montserrat Manke

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