Keine Gebühren
Elternbeiträge fallen weg - Hilfe für Gewerbetreibende

Die Gebühren für die Kinderbetreuung sowie die Kunst- und Musikschule entfallen im April. | Foto: Pixabay (Symbolfoto)
  • Die Gebühren für die Kinderbetreuung sowie die Kunst- und Musikschule entfallen im April.
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Brühl - Aufatmen können Brühler Eltern mit Kindern, die Betreuungsangebote
der Stadt nutzen: Wie Bürgermeister Dieter Freytag am Donnerstag
mitteilte, erhebt die Stadt im April keine Gebühren für
Kindergärten, den Offenen Ganztag, Tagespflegen, sowie die Kunst- und
Musikschule der Stadt.

Allerdings, so Freytag in seinem Statement, wisse er noch nicht, ob
die Gebühren endgültig erlassen würden, denn das habe der Rat zu
entscheiden. Der Bürgermeister bereite einen entsprechenden Antrag
vor, und er hofft, dass die Ratsmehrheit „zumindest dem Verzicht auf
die April-Gebühren zustimmt“.

Dem dürfte nichts entgegen stehen, denn die Mehrheitsfraktion von CDU
und Grünen im Rat der Stadt Brühl hatte schon am Mittwoch eine
entsprechende Presseerklärung an die Öffentlichkeit gegeben, dass
ein Prüfungsantrag auf Aussetzung der Beiträge an den Hauptausschuss
gestellt worden sei.

„Wir freuen uns, dass der Bürgermeister innerhalb von zwei Tagen
auf den Antrag von CDU und Grünen zur Aussetzung von KiTa und OGS
Gebühren reagiert hat“, sagte CDU-Pressesprecher Peter Kirf dieser
Redaktion auf Nachfrage.

CDU und Grüne hatten ebenfalls beantragt, dass die
Wirtschaftsförderung der Stadt eine „Lotsenfunktion“ für kleine
und mittelständische Unternehmen übernehmen könnte, um die
wirtschaftlichen Folgen beherrschbar machen zu können und
unbürokratisch Hilfe geleistet werden könne.

Ebenso unbürokratisch solle den Vereinen der Schlossstadt geholfen
werden.

Gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen sowie Gewerbetreibenden empfiehlt
der Bürgermeister, unverzüglich Anträge auf Senkung der
Gewerbesteuervorauszahlung zu stellen, damit diese bis zur nächsten
Zahlung (15. Mai) berücksichtigt werden könnten. Es sei sinnvoll,
gleich eine Änderung des Grundlagenbescheides herbeizuführen. Dem
Antrag sollten direkt Nachweise über die finanzielle Situation des
Unternehmens beigefügt werden, umso eine schnellere Bearbeitung zu
ermöglichen.

Das alles fällt in die Zuständigkeit des Finanzamtes, hierhin kann
man sich auch wenden. Die Steuerabteilung der Stadt steht in
Ausnahmefällen unter 0 22 32/79 -31 40 oder -30 51 zur Verfügung.

Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten können außerdem ab
Freitag 12 Uhr Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro beantragen, Infos
dazu gibt es hier: www.wirtschaft-nrw/nrw-soforthilfe.de

„Hilfe vor Ort“ soll es von der Wirtschaftsförderung geben, die
man entweder via E-Mail (wirtschaftsfoerderung@bruehl.de) oder
telefonisch (0 22 32/79 30 00) oder über die Internetseite der Stadt
(www.bruehl.de) erreicht.

Unter www.bruehl.de/coronavirus hat die städtische
Wirtschaftsförderung die wichtigsten Informationen Gewerbetreibende
betreffend, zusammengestellt.

Redakteur/in:

Montserrat Manke

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