Ab Februar kommt die Herkunftskennzeichnung
Neue Kennzeichnungs-pflicht an der Fleischtheke

Seit 2000 gibt es - damals wegen BSE eingeführt - die Pflicht zur Kennung der Herkunft für unverarbeitetes und unverpacktes Rindfleisch. Mit dem 1. Februar kommt diese Pflicht für unverarbeitetes und nicht verpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- sowie Geflügelfleisch.  | Foto: exclusive-design AdobeStock
  • Seit 2000 gibt es - damals wegen BSE eingeführt - die Pflicht zur Kennung der Herkunft für unverarbeitetes und unverpacktes Rindfleisch. Mit dem 1. Februar kommt diese Pflicht für unverarbeitetes und nicht verpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- sowie Geflügelfleisch.
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Region (mm). Mit dem 1. Februar muss unverarbeitetes und nicht verpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- sowie Geflügelfleisch hinsichtlich seiner Herkunft gekennzeichnet sein – darauf macht die Verbraucherzentrale NRW aufmerksam.

Bislang war eine solche Herkunftsangabe aber nur für bestimmte Lebensmittel, beispielsweise für die meisten frischen Obst- und Gemüsearten, Eier, Fisch und verpacktes, unverarbeitetes Fleisch vorgegeben. Bei unverpacktem Fleisch an Bedientheken blieb die Herkunft bisher häufig unklar, da hierfür keine Angabe vorgeschrieben war.

Die neue Kennzeichnung spielt vor allem bei Bedientheken oder Metzgereien eine Rolle, ebenso in Hofläden und auf Wochenmärkten. Wie bei loser Ware üblich, muss diese Kennzeichnung auf einem Schild, durch einen Aushang oder durch sonstige schriftliche oder elektronische Informationsangebote an gut sichtbarer Stelle erfolgen.

Was galt bisher schon?

Verpacktes, aber unverarbeitetes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch muss schon seit sieben Jahren auf der Grundlage des EU-Rechts mit dem Aufzuchtland und dem Schlachtland gekennzeichnet sein.

Für unverpacktes Fleisch gab es bislang nur die Ausnahme bei Rindfleisch – schon seit der Jahrtausendwende muss die Herkuft sowohl bei verpacktem als auch bei unverpacktem Fleisch angegeben werden. Diese Vorschrift resultierte aus der BSE-Krise in den 1990er-Jahren. Die Tierseuche kam aus Großbritannien und wurde als „Rinderwahnsinn“ bekannt.

Wie wird man über die Herkunft informiert?

Vorgeschrieben sind – wie bei verpacktem Fleisch – Angaben zum Land der Aufzucht und der Schlachtung, also beispielsweise „Aufgezogen in: Frankreich, Geschlachtet in: Deutschland“. Hat ein Tier von der Geburt bis zur Schlachtung im selben Land gelebt, kann die Kennzeichnung lauten „Ursprung [z.B. Deutschland]“. Die Angabe einer Region (z.B. „Nordrhein-Westfalen“ oder „Eifel“) ist nicht vorgeschrieben, aber freiwillig möglich.

Wie ist das im Restaurant?

Die Herkunftskennzeichnungspflicht gilt nur für unverarbeitetes Fleisch. Allerdings erwägt das Bundeslandwirtschaftsministerium, in Zukunft auch die Anbieter von Außer-Haus-Verpflegung zur Angabe der Fleischherkunft zu verpflichten.

Mehr zu Kennzeichnungspflichten bei Lebensmitteln unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/5431

Redakteur/in:

Montserrat Manke

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