Ohne Zulassung
Fluchtversuch mit E-Scooter

- Foto: Polizei
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Frechen - (lk) Fahrradfahren ist jetzt vielleicht temporär in der Frechener
Fußgängerzone erlaubt, aber E-Scooter-Fahren noch nicht. Am Montag,
29. Juli, hat ein Polizeibeamter in der Frechener Fußgängerzone ein
Elektrofahrzeug gestoppt. Dem Polizisten fiel der einsitzige
Mini-E-Scooter gegen 13 Uhr mit erhöhter Geschwindigkeit auf. Als er
das mit zwei Personen besetzte Fahrzeug anhielt, stellte er fest, dass
das Gefährt über kein Versicherungskennzeichen verfügte. Zudem
hatte es keine Zulassung gemäß der
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Die 49-jährige Fahrerin, die
mehrfach versuchte, während der Kontrolle zu flüchten, gab
schlussendlich an, das Gerät über das Internet gekauft zu haben. Die
Frau erwartet nun ein Bußgeld. Ihr wurde die Weiterfahrt untersagt.
In Deutschland sollen schon über 250.000 Elektro-Scooter über die
Straßen rollen, die meisten davon ohne Zulassung. Wer erwischt wird,
muss mit einer Strafanzeige rechnen. Und bei Unfällen springt die
Versicherung nicht ein.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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