Weiterer Hof betroffen
Geflügelpest in Oberberg

Besser aufstallen oder Gehege abdecken: Das Veterinäramt appelliert an die Geflügelhalter, auch außerhalb der Sperrzonen ihre Geflügelbestände zu schützen.  | Foto: OBK
  • Besser aufstallen oder Gehege abdecken: Das Veterinäramt appelliert an die Geflügelhalter, auch außerhalb der Sperrzonen ihre Geflügelbestände zu schützen.
  • Foto: OBK

Oberberg. Nachdem bereits in einer Geflügelhaltung in Reichshof die Geflügelpest ausgebrochen war, wurde nun in einer weiteren Geflügelhaltung das hochansteckende Influenzavirus nachgewiesen. Bei dem betroffenen Betrieb handelt es sich um eine kleine Haltung mit nur wenigen Hühnern in Morsbach. Von den Tieren des Bestandes sind drei Hühner innerhalb weniger Tage gestorben; die restlichen Tiere wurden eingeschläfert.

Das Geflügelpestvirus wurde wahrscheinlich über Hühner eingeschleppt, die aus dem Ausbruchsbetrieb in Reichshof zugekauft wurden. Da die Tiere beim Kauf augenscheinlich gesund waren, konnte die Virusübertragung nicht erkannt werden.

Auch wenn die Geflügelpestviren wie die menschlichen Grippeerreger zu den Influenzaviren gehören, besteht bei dem kursierenden Virus keine direkte Gefahr für die Bevölkerung. Es gibt bisher keine Hinweise, dass diese Geflügelpestviren für den Menschen ansteckend sind.

Der Oberbergische Kreis hat eine weitere Schutzzone und eine Überwachungszone eingerichtet

Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, werden auch um den Ausbruchsbetrieb in Morsbach eine Schutzzone und eine Überwachungszone eingerichtet, innerhalb derer für Geflügelhaltungen und -transporte strenge Auflagen gelten. Da knapp hinter der Kreisgrenze in Windeck im Rhein-Sieg-Kreis ebenfalls ein Geflügelpestausbruch in einer kleinen Geflügelhaltung festgestellt wurde, müssen die neuen Schutz- und Überwachungszonen an die neue Gefährdungslage angepasst und etwas erweitert werden. Alle Betriebe unterliegen der amtlichen Beobachtung. In der inneren Schutzzone gilt eine Aufstallungs- und Abschirmungspflicht des gehaltenen Geflügels. Vögel sowie Eier dürfen nicht verkauft werden.

Wie auch in den Sperrzonen in Reichshof sind grundlegende 
Biosicherheitsmaßnahmen von jedem Geflügelhalter einzuhalten. Die Maßnahmen wurden mit dem Rhein-Sieg-Kreis abgestimmt, so ass in den Sperrzonen beider Kreise die selben Schutzmaßnahmen und Auflagen gelten.

In der Schutzzone untersuchen Tierärzte des Veterinäramtes alles Geflügel in den Betrieben. Verlaufen die Untersuchungen negativ, können die Maßnahmen in der Schutzzone Ende November gelockert und Anfang Dezember in beiden Zonen wieder aufgehoben werden. Die Schutzmaßnahmen in den Sperrzonen können unter www.obk.de/gefluegelpest eingesehen werden. Dort ist auch eine interaktive Karte mit der Sperrzonen dargestellt. Die Zahl der Geflügelpestausbrüche steigt zurzeit stetig an. Es sind bereits Ausbrüche im Rheinisch-Bergischen Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Altenkirchen, Westerwald, Ahrweiler, Kleve und Borken gemeldet worden. Dazu kommen verdächtige Tiere in mehreren Kreisen, bei denen die Untersuchungsergebnisse noch ausstehen.[/p]

Schutzmaßnahmen gelten bei allen Geflügelhaltern im Oberbergischen Kreis

Das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises appelliert an die Geflügelhalter, auch außerhalb der Sperrzonen ihre Geflügelbestände vor einem möglichen Erregereintrag bestmöglich zu schützen.

Wer kann, sollte seine Tiere jetzt schon aufstallen oder das Gehege von oben abdecken und an den Seiten mit Netzen oder engmaschigem Draht versehen, so dass kein Virus über den Kot oder Wildvögel in das Gehege gelangen kann. Futter und Wasser darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen angeboten werden. Bei erhöhten Tierverlusten ist der Tierarzt hinzuzuziehen, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären. Geflügelhaltungen müssen dem Veterinäramt und der Tierseuchen-

kasse gemeldet werden.

Infos für Geflügelhalter

Das Veterinäramt hat ein Servicetelefon für Geflügelhalter eingerichtet: 0 22 61/88 38 88 (montags 8 bis 12 und 13.30 bis 16 Uhr, dienstags 8 bis 12 Uhr, donnerstags 8 bis 12 und 13.30 bis 17.30 Uhr, freitags 8 bis 12 Uhr).

Der Oberbergische Kreis hat Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügungen zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel veröffentlicht, die über www.obk.de/gefluegelpest abrufbar sind.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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