THG-Quote
Geld für Ladestation-Betreiber und Halter von Elektroautos

Halter von Elektrofahrzeugen und Betreiber von öffentlichen Ladepunkten kommen in den Genuss der THG-Prämie! | Foto: pixabay / Andreas160578
  • Halter von Elektrofahrzeugen und Betreiber von öffentlichen Ladepunkten kommen in den Genuss der THG-Prämie!
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Wegen des voranschreitenden Klimawandels gab die Europäische Union (EU) im sogenannten “Green Deal” bekannt, dass die Staatengemeinschaft bis Mitte des Jahrhunderts klimaneutral wirtschaften soll. Daher sind schon jetzt Initiativen notwendig, um auf diesen Weg einzuschwenken und die damit verbundenen Ziele rechtzeitig zu erreichen.

Eine dieser Maßnahmen ist die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote). Dabei werden große Verschmutzer aus der Mineralölbranche angehalten, Emissionsrechte von Marktteilnehmern zu kaufen, die nachhaltig wirtschaften. Seit Anfang 2022 profitieren Halter von E-Autos und Betreiber von Ladestationen direkt von den dadurch freigewordenen Geldmitteln, indem sie die THG-Quote für Ladesäulen und Elektrofahrzeuge beantragen.

THG-Quote – was wird darunter verstanden?

Deutschland ist seit Kurzem wieder die drittgrößte Wirtschaftsmacht der Erde. Das Land verdankt seinen Wohlstand in großem Maße seiner modernen und innovativen Industrie. Dabei muss berücksichtigt werden, dass dieser Reichtum nicht ohne ein großes Angebot günstiger und fossiler Energieträger möglich gewesen wäre. Der Nachteil dieser seit Jahrzehnten anhaltenden Entwicklung ist der Umstand, dass der Erfolg von einem überdimensional ausgeprägten Ausstoß von CO2 begleitet wird.

Die THG-Quote ist ein politisches Instrument, das im Zuge der Pariser Umweltkonferenz (2015) von der Regierung Merkel eingeführt wurde. Sie soll schrittweise die Emissionen im Bereich Verkehr reduzieren, der für etwa ein Viertel der Emissionen hierzulande verantwortlich ist.

THG-Quote steigt jährlich an

Die Idee hinter der THG-Quote fußt darauf, dass die hauptsächlichen Verursacher von Treibhausgasemissionen vornehmlich aus der Mineralölindustrie dazu verpflichtet werden, einen gewissen Anteil ihrer Erzeugnisse klimaneutral zu produzieren. 2024 beträgt diese Quote 9,25 Prozent. Bis zum Jahre 2030 steigt der nachhaltig zu erwirtschaftende Beitrag auf 25 Prozent an. Wenn die Quote nicht erreicht wird, kommen auf die Konzerne schmerzhafte Strafzahlungen zu.

Dabei ist absehbar, dass die wenigsten Produzenten diese Vorgaben erreichen. Um die damit verbundenen Bußgelder legal zu umgehen, dürfen die Konzerne Zertifikate von Marktteilnehmern erwerben, die als umweltschonend gelten. Bis Ende 2021 profitierten aufgrund des hohen Anteils grünen Stroms im deutschen Energiemix vorwiegend die großen Energieversorger von der THG-Quote. Inzwischen können auch Privatleute, Unternehmen mit einer elektrifizierten Firmenflotte und Eigentümer einer Ladestation ihre Einnahmen über die THG-Quote erhöhen.

Weshalb wurde die THG-Quote eingeführt?

Mit der Einführung der THG-Quote verfolgte die Regierung die folgenden Zielsetzungen:

  • Stetiger Preisanstieg für fossile Treibstoffe.
  • Sukzessive Preissenkungen auf dem Sektor der Elektromobilität.
  • Rascher Ausbau einer flächendeckenden Infrastruktur für Ladestationen.

Wie wird die THG-Prämie finanziert?

Im Gegensatz zur kürzlich ausgelaufenen Kaufprämie für Elektroautos werden die mit der THG-Quote verbundenen Prämienzahlungen nicht aus dem Staatshaushalt finanziert. Der Steuerzahler wird nicht zur Kasse gebeten. Die Geldmittel werden ausschließlich von der Mineralölindustrie aufgebracht und zur Verfügung gestellt.

Wer kann die THG-Prämie beantragen?

Im Bereich Elektromobilität sind alle Halter eines vollelektrisch betriebenen Motorfahrzeugs quotenberechtigt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein gekauftes oder ein geleastes Gefährt handelt. Die Regelung gilt sowohl für Privat- als auch für Dienstwagen sowie für Nutzfahrzeuge und Motorräder mit Elektroantrieb. Hybride Fahrzeuge dagegen sind von der THG-Quote ausgenommen.
Überdies kommen Besitzer von öffentlich zugänglichen Ladestationen, die der Ladesäulenverordnung (LSV) entsprechen, in den Genuss der THG-Prämie.

Fuhrpark-Besitzer mit öffentlichen Ladepunkten profitieren doppelt

Ein besonders großes Zubrot erwartet die Betreiber von Fuhrparks und Firmenflotten, sofern sie gewillt sind, ihre Flotte zu elektrifizieren. Die THG-Prämie lässt sich für jedes einzelne Fahrzeug sowie gesondert für die damit verbundene Ladestation beantragen, sofern sie öffentlich zugänglich ist.

Um welche Beträge geht es?

Die THG-Prämie ist marktgebunden und unterliegt stetigen Schwankungen. Für einen Pkw kann in diesem Jahr mit bis zu 350 Euro gerechnet werden.

Bei Ladestationen errechnet sich die THG-Prämie nach dem tatsächlichen Verbrauch. Dabei wird der Erlös anhand des aktuellen Marktpreises der Tonne CO2-Äquivalent berechnet, sodass ein genauer Betrag nicht angegeben werden kann. Im letzten Jahr betrug die Prämie etwa 15 Cent/kWh. Ladestationen, die ihren Strom ausschließlich mit nachhaltigen Energieträgern erzeugen, können seit Anfang des Jahres mit einer Verdoppelung des Prämienbetrags rechnen.

Wie ist der Quotenhandel aufgebaut?

Grundsätzlich wäre es möglich, dass jeder Berechtigte direkt mit den Konzernen in Verbindung tritt, um seine THG-Prämie auszuhandeln. Allerdings würde dies einen enormen bürokratischen Aufwand bedeuten. Deshalb sind Quotenhändler zwischengeschaltet. Diese sammeln die Anträge ihrer Kundschaft und schicken diese ans Bundesumweltamt.

Dort werden die Anträge geprüft. Für jedes berechtigte Anliegen stellen die Beamten ein Zertifikat aus und senden dieses an den verantwortlichen Quotenhändler zurück. Dieser wartet wieder, bis eine ausreichende Anzahl zusammengekommen ist, bevor er die Zertifikate im Paket an die Konzerne verkauft.
Sobald die Unternehmen bezahlt haben, leiten die Vermittler die Prämien an ihre Kunden weiter. Ihre Vergütung beziehen die Quotenhändler aus einer Bearbeitungsgebühr pro Antrag. Aufgrund der hohen Auslastung bei der verantwortlichen Behörde muss derzeit mit einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten gerechnet werden.

THG-Prämie für Halter von Elektrofahrzeugen

Für Halter von Elektrofahrzeugen ist der Prozess mit wenig Aufwand verbunden. In diesem Fall muss nur das Antragsformular auf der Webseite des Anbieters wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Sobald das geschehen ist, wird das Dokument zusammen mit den Kopien des Personalausweises und des Fahrzeugbriefs hochgeladen. Der weitere Prozess bis hin zur Auszahlung läuft automatisch ab.

THG-Prämie für Betreiber von öffentlichen Ladepunkten

Für die Beantragung der THG-Prämie für Ladesäulen ist etwas mehr Aufwand zu leisten. Dabei sind vier Aspekte zu berücksichtigen:

  • Die Ladestation muss bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
  • Die Anlage muss den regulatorischen und technischen Vorgaben der LSV entsprechen.
  • Jetzt kann das Vermittlungsunternehmen angesprochen werden, um die Dokumente hochzuladen und die Auszahlungstermine festzulegen. Seriöse Unternehmen unterstützen die Antragsteller bei den Formalitäten die Bundesnetzagentur und die LSV betreffend.
  • Ab diesem Zeitpunkt müssen dem Quotenhändler nur noch turnusmäßig die Verbräuche mitgeteilt werden.

Registrierung bei der Bundesnetzagentur

Ladesäulen mit öffentlichem Zugang müssen bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Dabei sind einige Voraussetzungen notwendig beziehungsweise werden einmalig bestimmte Informationen abgefragt:

  • Die angebotenen Bezahlsysteme und die dabei verwendeten Authentifizierungsverfahren, die den Vorgaben der LSV entsprechen müssen
  • Standardisierte Datenschnittstelle
  • Datum und Protokoll der ersten Inbetriebnahme
  • Einverständniserklärung, damit die Agentur die Säule auf ihrer Webseite veröffentlichen kann
  • Anzahl der Ladepunkte
  • Die Ladesäule muss geeicht sein
  • Public Key, der die Eichrechtskonformität bestätigt
  • Exakter Standort, der mit Google Maps ermittelt wird
  • Nennleistung der Ladesäule in Kilowatt
  • Das zur Anwendung kommende Steckersystem

Welche Anforderungen sind in der LSV vorgeschrieben?

Damit das Bundesumweltamt ein Zertifikat ausstellt, sind einige Anforderungen zu erfüllen. Die wichtigste Vorgabe ist die öffentliche Zugänglichkeit. Dies trifft bei Ladesäulen auf Supermarkt- oder Hotelparkplätzen ebenso zu wie bei Ladepunkten am Straßenrand. Ist die Nutzung dagegen nur auf die Mitarbeiter eines Unternehmens oder die Gäste eines Beherbergungsbetriebs begrenzt, ist eine Prämienzahlung nicht möglich.

Des Weiteren darf zwischen Betreiber und Nutzer keine Vertragsbindung eingegangen werden. Fahrer von Elektroautos müssen sich spontan entscheiden können, ob sie das Angebot des Aufladens nutzen möchten oder nicht. Ihnen ist dabei genug Zeit bis zur Beendigung des Ladevorgangs einzuräumen.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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