OGS-Platz gekündigt
Verhärtete Fronten bei Streit um OGS-Betreuung
Königsdorf - Das hat sich Melanie Wachs, Mutter eines Achtjährigen, der nach dem
Unterricht in Königsdorf die Offene Ganztagsschule (OGS) der
Johannesschule besucht, so auch nicht gedacht: Streitigkeiten mit der
Stadtverwaltung wegen der Befreiung von der Teilnahme an der OGS wegen
Nachmittagsaktivitäten endeten nach einigen Verhandlungsrunden mit
der Kündigung seitens der Stadt.
Für Melanie Wachs, die auch noch eine ältere Tochter und
dreijährige Zwillinge hat, ist es ein Eklat. „Ich verstehe einfach
nicht, weshalb die Stadt Frechen nicht mit mir in Kontakt tritt
sondern stattdessen die Lage so eskalieren lässt“, meint die
berufstätige Mutter.
Angefangen hat es eigentlich mit einer guten Nachricht für Familie
Wachs: Ein neuer OGS-Erlass sollte Familien ermöglichen, ihre Kinder
von der OGS befreien zu lassen, damit diese außerschulischen
Aktivitäten nachgehen können. Als Mutter von vier Kindern hat sich
Melanie Wachs sehr über den neuen Erlass und damit die Flexibilität
für ihre Kinder gefreut. „Endlich kann ich die Freizeitgestaltung
meiner Kinder wieder mehr selber planen bzw. mein Kind ermuntern, zum
Beispiel Musikunterricht zu nehmen“, dachte sich die Mutter. Dazu
sei ihr Sohn nach der langen Betreuungszeit oft zu müde gewesen.
Zuerst hat sie einen Antrag beim Träger der OGS, der Schuloase,
gestellt, damit ihr Sohn donnerstags eine Stunde früher die OGS
verlassen kann – ohne einen schriftlichen Nachweis der Aktivität
mitzuliefern. Den fehlenden Nachweis hat der Träger zwar moniert, hat
dem Antrag aber stattgegeben.
Später hat Melanie Wachs einen zweiten Antrag gestellt, damit er
freitags nach dem Unterricht nach Hause gehen kann, um mittags
privaten Musikunterricht zu erhalten – auch dieses Mal ohne
schriftlichen Nachweis. Da wurde die Mutter von der Schuloase an die
Stadt verwiesen, das könne man nicht allein entscheiden, so die
Begründung.
Die Stadt Frechen bestand aber auf einen schriftlichen Nachweis. Auf
Nachfrage der Mutter, wo das denn im Erlass stehe, dass sie diesen
erbringen müsste, erhielt sie keine Antwort. Gleichzeitig ist ihr
Sohn nachmittags der OGS ferngeblieben bzw. ist früher gegangen, um
an seinen Aktivitäten teilzunehmen, denn „ich kenne eine Familie,
deren Antrag auch ohne schriftlichen Nachweis akzeptiert wurde. Das
sah in meinen Augen sehr nach Willkür aus!“, argumentiert Wachs.
Nachdem sie sich weiterhin geweigert hat, den Nachweis zu erbringen,
wurde ihr über die Pfingstferien eine Frist gesetzt, diesen
einzureichen. „Das empfinde ich als keine reale Chance, denn
während der Ferien waren wir im Urlaub“, so Wachs.
Vor allem aber besteht die Königsdorferin auf der rechtlichen
Grundlage, die ihrer Meinung nach, keinen schriftlichen Nachweis
erfordert. „Die Stadt argumentiert damit, dass ich dem
Betreuungsvertrag, den ich letztes Jahr unterschrieben habe, nicht
nachkomme, wenn mein Sohn weiterhin freitags nicht in der OGS
erscheint. Meinem Verständnis nach, hebelt der Erlass den Vertrag
aber aus!“
Deshalb stellt sich ihr die Frage, wer hat hier seinen Job nicht gut
gemacht? Das Schulministerium, dass den Erlass nicht konkret genug
formuliert hat und damit Interpretationsmöglichkeiten offenlässt?
Oder die Stadt Frechen, die den Erlass nach ihren Interessen auslegt
und nun ihrer Meinung nach an ihr ein Exempel statuieren möchte?
Unterstützung erhält Melanie Wachs seitens der Landeselternschaft,
die seit über 30 Jahren Eltern von Grundschülern bei ihrer Arbeit
mit Kindern, Schulen und Behörden unterstützt. Auch sie seien der
Meinung, in dem aktuellen OGS-Erlass werde kein schriftlicher Nachweis
gefordert. Auch bei der Bezirksregierung Köln ist Wachs vorstellig
geworden. Sie versuchen den Streit mit der Stadt zu schlichten.
„Im geschilderten Fall wurden der Mutter von Schule, OGS-Träger und
Stadtverwaltung heraus ganz viele Brücken gebaut. Bis zuletzt waren
alle Beteiligten an einer Lösung interessiert, die dem Jungen die
Teilnahme am Offenen Ganztag ermöglicht“, teilt uns dagegen die
Stadt Frechen mit.
Die Teilnahme sei jedoch an ein Regelwerk und Bedingungen geknüpft,
die von der Mutter offensichtlich nicht akzeptiert würden.
Stadtsprecher Thorsten Friedmann: „Es wurde beispielsweise kein
Nachweis erbracht, dass das Kind an einem regelmäßigen
außerschulischen Angebot teilnimmt. Unserer wiederholten Bitte, eine
Bestätigung des Anbieters für den Musikunterricht beizubringen,
folgte die Mutter nicht. Der Junge wurde dann entgegen der Regelungen
des von den Eltern und der Stadt Frechen geschlossenen
Betreuungsvertrages, der eine regelmäßige Teilnahme am Angebot der
OGS festlegt, mehrfach von der Mutter aus der OGS herausgenommen. Dies
hat uns letztlich zur Kündigung veranlasst.“ Der Betreuungsvertrag
endet am 1. Juli. Wenn sich in den kommenden Tagen nichts ergeben
wird, steht Sohn Ben ab dem 2. Juli nach der Schule ohne Betreuung
dar.
- Magdalena Marek
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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