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Mobilität und Sicherheit
Autofahren üben mit dem Nachwuchs kann strafbar sein

Foto: Stockpack Adobe

Es ist nicht erlaubt, ohne Führerschein auf öffentlichen Straßen zu fahren. Dies gilt ebenso für Jugendliche, die mit ihren Eltern das Autofahren üben möchten. Experten empfehlen, auf Verkehrsübungsplätze oder privates Gelände auszuweichen.

Drastische Strafen bei Verstößen
Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Führerscheinanwärtern kann außerdem für mehrere Jahre verboten werden, zur Prüfung anzutreten. Auch Fahrzeughalter können bestraft werden. Neben einer Geldstrafe droht ihnen der Entzug des Führerscheins, da sie es zugelassen haben, dass jemand ohne Fahrerlaubnis ihr Fahrzeug fährt.

Versicherungstechnische Aspekte
Im Falle eines Unfalls verschärft sich die Situation noch weiter. Die Haftpflichtversicherung übernimmt normalerweise die Schäden am anderen Fahrzeug, kann jedoch einen Teil der Kosten von der Fahrerin oder dem Fahrer sowie vom Versicherten zurückfordern. Die Kaskoversicherung zahlt in solchen Fällen oft gar nicht, wenn jemand ohne Fahrerlaubnis mit Einverständnis des Versicherungsnehmers gefahren ist.

Erlaubte Alternativen
Es ist erlaubt, praktische Fahrübungen auf ausgewiesenen Verkehrsübungsplätzen durchzuführen. Dabei müssen Fahranfänger je nach Anbieter mindestens 16 oder 17 Jahre alt sein, und der Begleitende muss einen gültigen Führerschein besitzen. Eltern sollten vor dem Besuch des Übungsplatzes prüfen, ob eine Tageshaftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung im Preis eingeschlossen sind oder zusätzlich abgeschlossen werden können, um bei einem Unfall eine Höherstufung in der eigenen Kfz-Versicherung zu vermeiden.

Weitere Tipps
Fahranfänger können auch auf Privatgelände üben, wenn der Besitzer damit einverstanden ist. Voraussetzung ist, dass das Grundstück nicht für jeden zugänglich und beispielsweise durch einen Zaun klar abgegrenzt ist. Für die Fahrübungen muss ein privates Fahrzeug genutzt werden, da Mietwagen- oder Carsharing-Anbieter dies in der Regel nicht gestatten.

LeserReporter/in:

Lisa Mossbauer aus Köln

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