Eine Website zur Verfügung stellen und sogenannte “Bürgerreporter” kostenlos Berichte online stellen lassen? Das ist möglich. Allerdings, so das LG Essen, haftet das Medienunternehmen dann für Fehler in diesen Berichten.
Medienunternehmen haften für fehlerhafte Artikel von “Bürgerreportern”. Das hat das Landgericht (LG) Essen entschieden (Urt. v. 05.12.2024, Az. 4 O 244/24).
Viele Medienunternehmen räumen Laien aus Kostengründen die Möglichkeit ein, Beiträge auf ihren Websites zu veröffentlichen, ohne bei ihnen angestellt zu sein. Dafür benötigen diese sogenannten “Bürgerreporter” keine journalistische Vorerfahrungen. Es genügt, wenn sie sich ein Profil auf der Website des Medienunternehmens anlegen und dort ihre Berichte online stellen. Wenn diese “Bürgerreporter” dann aber falsche Informationen verbreiten, haftet das Medienunternehmen. Dies widerfuhr auch dem Nachrichtenportal “Lokalkompass”. Bei diesem Portal handelt es sich um ein Angebot der Funke Medien NRW GmbH. Das Portal bietet auf seiner Internetseite Nachrichten zu verschiedenen Rubriken an. Veröffentlicht werden darin sowohl Artikel von seinen professionellen journalistischen Redakteuren als auch solche von den “Bürgerreportern”. Sobald Websitenutzer den Namen des Autors anklicken, öffnet sich sein Profil mit weiteren Angaben zur Person.