Ein Aspekt - Mittagsverpflegung
BuT wird gut genutzt
Rheinisch-Bergischer Kreis - (vsch). Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) wird im
Rheinisch-Bergischen Kreis sehr gut in Anspruch genommen.
Im Jahr 2016 wurden Leistungen in Höhe von mehr als 1,8 Millionen
Euro beantragt. Das ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr, als
der Wert bei rund 1,75 Millionen Euro lag.
Kinder und Jugendliche können mit dem Paket verschiedene Angebote
nutzen, die sie sich sonst nicht hätten leisten können.
Die weiterhin gute Nutzung führen der Kreis und das Jobcenter als
zuständige Stellen auf die Qualität und Vielfalt der Angebote und
die gute Kooperation mit Vereinen, den Bildungsberaterinnen und
-beratern Bildung und Teilhabe, den Schulen, dem Kreissportbund, den
Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und vielen engagierten Menschen
zurück.
Für Kinder und Jugendliche, die einen Anspruch auf die
Unterstützungsleistungen haben, kann ein Antrag beim Sozialamt des
Kreises und dem Jobcenter gestellt werden. Berechtigt sind junge
Menschen aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII in
Anspruch nehmen sowie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Auch wer
Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann
Hilfen beantragen.
Durch die finanzielle Unterstützung wird es Kindern und Jugendlichen
ermöglicht, an verschiedenen Aktivitäten teilzunehmen. Dazu gehört
beispielsweise die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder das
Erlernen eines Musikinstruments. Zudem werden die Kosten für
eintägige Ausflüge und Klassenfahrten übernommen.
Ein wichtiger Aspekt ist auch die Unterstützung für die
Mittagsverpflegung, damit die Kinder gemeinsam essen können und
niemand ausgeschlossen wird. Das Bildungs- und Teilhabepaket leistet
auch Hilfe, um durch Lernförderung die schulischen Leistungen zu
verbessern.
Die meiste Unterstützung floss im Bereich der Mittagsverpflegung mit
knapp 658.000 Euro. Die Lernförderung (knapp 402.000 Euro) und das
Schulbedarfspaket (knapp 394.000 Euro) folgen bei der Inanspruchnahme.
Auch die Unterstützung für Schulausflüge und Klassenfahrten wird
ebenfalls gut genutzt. Dort wurde Unterstützung in Höhe von gut
252.000 Euro geleistet. Im Bereich der sozialen und kulturellen
Teilhabe wurden knapp 100.000 Euro aufgewendet.
Die Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
müssen von den Berechtigten einzeln beim Sozialamt des
Rheinisch-Bergischen Kreis oder dem Jobcenter Rhein-Berg gestellt
werden. Eine Ausnahme stellt das Schulbedarfspaket dar.
Bezieher und Bezieherinnen von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII
bekommen dieses direkt mit der Grundleistung zusammen ausbezahlt.
Weitere Informationen rund um das Bildungs- und Teilhabepaket halten
der Rheinisch-Bergische Kreis unter
www.rbk-direkt.de unter dem
Stichwort „Bildung und Teilhabe“ und das Jobcenter unter
www.jobcenter-rhein-berg.de
unter dem Reiter „Bildung und Teilhabe“ bereit
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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