Kölle Allaaf
Maskiert im Karneval mit dem Auto unterwegs
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(TRD/MID) „Kostümierte Autofahrer müssen darauf achten, dass die Verkleidung die Sicht, das Gehör und die Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigt. Ansonsten steigt das Unfallrisiko“, sagt ein Kraftfahrtexperte des TÜV Rheinland. Masken sind schon deswegen verboten, weil der Fahrer klar erkennbar bleiben muss – etwa auf dem Blitzerfoto, sonst würde er ja auch kein Protokoll bekommen. Wer mit dickem Schaumstoffbauch, riesiger Spaßbrille oder grobem Schuhwerk zugange ist, muss mit Konsequenzen rechnen: „Den Verursacher eines Unfalls erwarten gewiss Probleme mit der Versicherung“, so der Experte. Hinzu kommen Bußgeld und eventuell sogar eine strafrechtliche Verfolgung.
Trotz der 0,5-Promille-Grenze gerät bereits bei 0,3 Promille Alkohol im Blut der Führerschein in Gefahr. Fällt der Fahrer durch unsichere Fahrweise auf oder verursacht er einen alkoholbedingten Unfall, werden Bußgeld, Punkte und Fahrverbot fällig. Außerdem drohen wegen grober Fahrlässigkeit Leistungsverluste bei der Kaskoversicherung. Deshalb sollte laut TÜV Rheinland die Null-Promille-Regelung für Fahranfänger prinzipiell für jeden verantwortungsbewussten Autofahrer gelten.
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LeserReporter/in:Heinz Stanelle aus Köln |
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