Kölle Allaaf
Maskiert im Karneval mit dem Auto unterwegs

- Im Pandakostüm oder als Zorro hinter dem Steuer erregt man schnell die Gemüter der Ordnungshüter
- Foto: © TÜV Rheinland /TRD Pressedienst
- hochgeladen von Heinz Stanelle
TRD Pressedienst - Leserservice in allen Kategorien
(TRD/MID) „Kostümierte Autofahrer müssen darauf achten, dass die Verkleidung die Sicht, das Gehör und die Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigt. Ansonsten steigt das Unfallrisiko“, sagt ein Kraftfahrtexperte des TÜV Rheinland. Masken sind schon deswegen verboten, weil der Fahrer klar erkennbar bleiben muss – etwa auf dem Blitzerfoto, sonst würde er ja auch kein Protokoll bekommen. Wer mit dickem Schaumstoffbauch, riesiger Spaßbrille oder grobem Schuhwerk zugange ist, muss mit Konsequenzen rechnen: „Den Verursacher eines Unfalls erwarten gewiss Probleme mit der Versicherung“, so der Experte. Hinzu kommen Bußgeld und eventuell sogar eine strafrechtliche Verfolgung.
Trotz der 0,5-Promille-Grenze gerät bereits bei 0,3 Promille Alkohol im Blut der Führerschein in Gefahr. Fällt der Fahrer durch unsichere Fahrweise auf oder verursacht er einen alkoholbedingten Unfall, werden Bußgeld, Punkte und Fahrverbot fällig. Außerdem drohen wegen grober Fahrlässigkeit Leistungsverluste bei der Kaskoversicherung. Deshalb sollte laut TÜV Rheinland die Null-Promille-Regelung für Fahranfänger prinzipiell für jeden verantwortungsbewussten Autofahrer gelten.
Interessante Links zum Lesen und Hören
Grippe und Medikamente beeninträtigen Fahrtüchtigkeit
Im Kühlschrank gelagerte Lebensmittel sind mit Vorsicht zu geniessen
ZZ Top – Gimme All Your Lovin
Hard & Heavy – Live on stage
Fake News und manipulierte Nachrichten erkennen
LeserReporter/in:Heinz Stanelle aus Köln |
Kommentare