Hauskauf und Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Wann muss mit erneuerbaren Energien geheizt werden?

Wer eine Immobilie erbt oder kauft, muss die alte fossile Heizung austauschen, wenn diese älter als 30 Jahre ist. Dafür bleiben zwei Jahre Zeit. Der Staat übernimmt bis zu 70 Prozent der Kosten. Wird künftig mit Holzpellets geheizt, gibt es darüber hinaus einen pauschalen Zuschlag von 2.500 Euro für besonders saubere Anlagen. Foto: txn/DEPI
  • Wer eine Immobilie erbt oder kauft, muss die alte fossile Heizung austauschen, wenn diese älter als 30 Jahre ist. Dafür bleiben zwei Jahre Zeit. Der Staat übernimmt bis zu 70 Prozent der Kosten. Wird künftig mit Holzpellets geheizt, gibt es darüber hinaus einen pauschalen Zuschlag von 2.500 Euro für besonders saubere Anlagen. Foto: txn/DEPI
  • hochgeladen von Angelika Koenig

txn. Wer heute ein älteres Haus kauft, hat viele Fragen: Muss beispielsweise die fossile Heizung gegen eine klimafreundliche Variante ausgetauscht werden? Und welche Wärmelösung wird bei Bestandsgebäuden gefördert?
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt die Details vor: Ab Mitte 2026 müssen neu eingebaute Heizungen in Städten und Gemeinden über 100.000 Einwohnern mindestens 65 Prozent erneuerbare Wärme nutzen, ab Mitte 2028 auch in kleineren Gemeinden. Als erneuerbare Heizlösung gelten beispielsweise Holz- und Pelletheizungen, Wärmepumpen und Solaranlagen. Bestehende Heizungen können noch bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Eine Austauschpflicht besteht allerdings beim Hauskauf für Gas- oder Ölheizungen, die 30 Jahre und älter sind – außer Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel. „Für den Heizungstausch haben die neuen Eigentümer dann zwei Jahre Zeit“, erklärt Martin Bentele, Geschäftsführer beim Deutschen Pelletinstitut.
Wichtig: Die Beratung durch einen Fachbetrieb oder Energieberater ist für eine optimale Förderung sinnvoll. Die Grundförderung beim Heizungstausch beträgt 30 Prozent der Investitionskosten bis zu 30.000 Euro. Selbstnutzende Eigentümer erhalten Boni: Den Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent gibt es beim Austausch einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Holzheizung. Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro erhalten Selbstnutzer einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent.
Insgesamt werden bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten direkt bezuschusst – von der Beratung über alle Demontagearbeiten bis zum Einbau von Kessel, Heizkörpern oder Pelletlager kann sich das auf 21.000 Euro summieren. Wer sich für den Einbau einer besonders sauberen Holzheizungsanlage entscheidet, bekommt noch einmal pauschal 2.500 Euro vom Staat dazu.

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RAG - Redaktion

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