Kostenerstattung an die Stadt
Beleuchtung der Weihnachtsbäume möglich
Erftstadt. Trotz der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung der Bundesregierung können die Weihnachtsbäume in den Ortsteilen auch dieses Jahr leuchten, erklärt die Stadt Erftstadt. Zwar sei man angehalten, nicht notwendige Energie einzusparen, dieses Gebot gelte aber nicht für Privatpersonen, Vereine oder Unternehmen. „Wenn ein Weihnachtsbaum in einem Ortsteil leuchten soll, kann ein Dritter die Finanzierung übernehmen“, so die Stadt. Die Kosten für die Beleuchtung eines Baumes - in Höhe von...